Bislang keine Überraschungen im Cum-Ex-Prozess: Anwälte von War­burg-Ban­kier Olea­rius for­dern Frei­spruch

20.09.2023

Seit Montag ist das LG Bonn erneut Schauplatz eines Cum-Ex-Prozesses. Angeklagt ist der frühere Chef der Privatbank Warburg, Christian Olearius. Dessen Anwälte demonstrieren am zweiten Verhandlungstag Zuversicht.

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius haben seine Verteidiger die Vorwürfe der besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. "Die Verteidigung ist der festen Überzeugung, dass Herr Doktor Olearius unschuldig und freizusprechen ist", erklärte der Anwalt Rudolf Hübner am Mittwoch in Bonn. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, fehlerhaft ermittelt zu haben und "das Narrativ einer Bande" zu bemühen, das mit der Realität nichts zu tun habe. Klaus Landry, ein weiterer Verteidiger des 81-Jährigen, nannte die Annahme, Olearius habe eine kriminelle Bande gebildet, "absurd". Landry stellte seinen Mandanten als honorigen Mann dar.

Der Prozess (Az. 63 KLs 1/22) hatte am Montag mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen, am Mittwoch bezog nun die Verteidigung Stellung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 81-Jährigen 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung vor, von denen es in zwei Fällen bei einem Versuch geblieben sei. Die Taten sollen sich im Kern auf den Zeitraum 2006 bis 2011 beziehen, also auf die Hochphase der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Laut Anklage betrug der Steuerschaden knapp 280 Millionen Euro.

Es ist das erste Mal, dass sich ein Vertreter der obersten Chefetage eines Bankhauses in dem größten Steuerskandal der Bundesrepublik vor Gericht verantworten muss. Olearius ist persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg, früher war er ihr Chef.

Olearius soll keine Kenntnis von Leerverkäufen gehabt haben

In der Argumentation der Verteidigung spielt Unwissenheit eine wichtige Rolle. Olearius habe von dem Einsatz von Leerverkäufen nichts gewusst und hätte deren Einsatz auch nicht gebilligt, sagte Anwalt Landry. Leerverkäufe sind ein zentrales Element der Cum-Ex-Geschäfte, bei denen gar nicht gezahlte Kapitalertragssteuern (KESt) erstattet wurden und der Staat dadurch um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde. "Er hat und hätte niemals die Anrechnung oder gar Erstattung von KESt beantragt, die zuvor nicht einbehalten und abgeführt worden war", erläuterte Landry.

Der Verteidiger monierte zudem, dass es bei seinem Mandanten in der Öffentlichkeit zu einer irreparablen Vorverurteilung gekommen sei. Dass Olearius in einem Bonner Gerichtsurteil gegen zwei britische Aktienhändler im Jahr 2020 und dessen Bestätigung durch den Bundesgerichtshof 2021 als gesondert Verfolgter genannt worden sei, sei eine gerichtliche Vorverurteilung gewesen. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" sei für ihn außer Kraft gesetzt.

Tagebucheinträge sollen Olearius entlasten

Der frühere CSU-Bundespolitiker Peter Gauweiler tritt ebenfalls als Verteidiger auf. Er bezog sich auf Tagebucheinträge von Olearius aus den Jahren 2005 bis 2011, die alles in allem "evident entlastend" seien. Olearius habe darin notiert, dass die rechtliche Zulässigkeit der Geschäfte sorgfältig geprüft werden müsse. Außerdem habe er seine Rechtstreue betont.

In späteren Tagebüchern hat der Bankier eingetragen, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt drei Mal mit dem damaligen Hamburger Rathauschef und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hat. Dabei versuchte er offenbar zu verhindern, dass seine Bank viel Geld an den Fiskus zurückzahlen muss. Dies wertet die Staatsanwaltschaft in dem Bonner Verfahren als versuchte Steuerhinterziehung, weil falsche Angaben gemacht worden seien. Scholz hat eine politische Einflussnahme ausgeschlossen, aber Erinnerungslücken über den genauen Inhalt der Treffen geltend gemacht.

Am kommenden Montag geht der Strafprozess weiter, dann will der vierte Verteidiger auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingehen. Am 16. Oktober will sich Olearius dann selbst äußern. Insgesamt sind bisher 28 Verhandlungstage bis März 2024 terminiert.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bislang keine Überraschungen im Cum-Ex-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52749 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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