Freshfields Bruckhaus Deringer hat Glencore Energy bei zwei Einspruchsverfahren gegen eine Reihe von Bescheiden des Hauptzollamtes Kiel vertreten. Das Amt war der Ansicht, dass Glencore bei der Einfuhr von Diesel und anderen Energieerzeugnissen formelle Fehler bei der Zollanmeldung gemacht hat. Das Unternehmen sollte daher Energiesteuer und Einfuhrumsatzsteuer von über 76 Millionen Euro zahlen.
Gegen die Bescheide wurden eine Reihe von Rechtsmitteln eingelegt. Wie Freshfields mitteilt, seien die Bescheide der Behörde – nach Einschaltung der Bundesfinanzdirektion – noch im Einspruchsverfahren als unberechtigt aufgehoben worden.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Glencore Energy UK Limited
Dr. Jan Brinkmann, Steuerrecht, Frankfurt
Nicolas Wolski, Steuerrecht, Frankfurt
Dr. Roland M Stein, Außenhandelsrecht, Berlin
Eva-Maria Meister, Außenhandelsrecht, Berlin
Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13970 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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