Ein neuer Band versammelt Fälle, in denen er eine Gefahr von rechts für den Rechtsstaat erkennen will. Ein Buch, das auch konfrontativ ankommen soll, sagt die Mitherausgeberin und Anwältin Kati Lang im Interview.
LTO: Frau Lang, Sie sind Mitherausgeberin eines neuen Reports mit dem Titel "Recht gegen rechts", der diese Woche erscheint. Was wollen Sie mit den Beiträgen zeigen?
Dr. Kati Lang: Wir wollen mit den Beiträgen von Rechtsanwält:innen, Rechtswissenschaftler:innen und Journalist:innen einerseits auf Fehlstellungen im Recht aufmerksam machen und zeigen, wo das Recht von rechts instrumentalisiert wird. Andererseits wollen wir die Zivilgesellschaft darin bestärken, das Recht auch zu nutzen, um für Demokratie und Menschenrechte einzutreten.
Eine Ermutigung, mehr zu klagen?
Zu klagen, aber auch auf strafrechtlich relevantes Verhalten konsequent aufmerksam zu machen. Wir müssen die Ermittler:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen auch in die Pflicht nehmen, damit wiederkehrende Grenzüberschreitungen geahndet werden. Zum Beispiel, wenn im Schweriner Landtag ein AfD-Abgeordneter das N-Wort benutzt, und das Landeverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern das durchgehen lässt, hinkt die Rechtsprechung aktueller gesellschaftlicher Debatte offensichtlich hinterher.
Der Band versammelt Fälle von einem Hotelverbot für einen NPD-Politiker über ein sogenanntes "Judensau"-Relief an einer Kirchenwand bis hin zu AfD-Politikern, die Druck auf den Universitätsbetrieb ausüben. Wo beginnt denn aus Sicht der Herausgeberrunde bei der Sammlung das "rechts" und damit ein Fall für den Band?
Wir haben in unserer Runde nicht bei jedem Fall Einigkeit erzielen können. Uns geht es darum, Grenzüberschreitungen aufzunehmen. Und solche Fälle, in denen Rechte bewusst das Recht nutzen, um nationalistischem, rassistischem oder revisionistischem Gedankengut Vorschub zu leisten.
"Wir wollten eine Art Gegenkommentar schreiben"
Wie sieht das aus Ihrer Sicht konkret aus?
Wenn auf Versammlungen Rechte "Nie wieder Israel" skandieren wollen und die Rechtsprechung so sehr gedehnt wird, dass das straflos bleibt. Da muss Antisemitismus klar durch das Recht erkannt und sanktioniert werden. Es mag aber auch Fälle geben, wo die Grenzen fließend sind.
Stoff gab es offenbar genug, der Band umfasst knapp 400 Seiten. Wie haben Sie entschieden, welche Fälle in den Beobachtungsband kommen?
Wir haben uns bemüht, einen Überblick über die deutsche Rechtsprechung zu sammeln. Wir wollten eine Art Gegenkommentar schreiben. Wo müssen wir mehr diskutieren unter Jurist:innen, wo muss sich Rechtsprechung in der Praxis fortentwickeln?
Wir haben in dem Band auch Debatten gesammelt, die man durchaus auch anders sehen kann. Zum Beispiel, wenn es darum geht, ob Kommunen verhindern dürfen, dass extrem rechte Parteien einen städtischen Veranstaltungsort nutzen dürfen. Was muss also Demokratie auch aushalten und wo muss man das Recht nutzen und sagen: bis hierhin und nicht weiter.
Dieses Spannungsfeld wollen wir im Buch zeigen. Es muss auch Grenzen des Verbots geben, bestimmte Diskurse können nicht in der Rechtsprechung geführt werden. Auch wenn zum Beispiel im Arbeitsrecht und bei Sportvereinen Rechtsextreme nicht ausgeschlossen werden können, stößt Recht gegen rechts an seine Grenzen.
Sie haben sich für den Band mit verfassungswidrigen Symbolen in den Chatgruppen von Polizisten beschäftigt.
Ich habe das Gefühl, Rechtsprechung tut sich nach wie vor schwer, wenn es um Polizeibeamt:innen geht. Der Schutz von Beamt:innen muss kritischer gesehen werden. Demokratiefeindlichkeit kommt in diesen Fällen von innen aus dem Staat selbst heraus, also eigentlich von dort, wo man sie ganz besonders bekämpfen müsste.
Wie gut stellen sich Gerichte auf diese neuen juristischen Herausforderungen ein, wenn es etwa zu klären gilt, wann ein gepostetes Foto in einer Chatgruppe einem Mitglied der Gruppe zugerechnet werden kann?
Derzeit beschäftigt sich die Justiz noch zu wenig mit Straftaten im digitalen Raum. Und sie ist noch nicht so erfahren, wenn es darum geht, wo die mitunter diffizilen Unterschiede zwischen Chat-Messengern liegt, was jemand wahrnimmt, was automatisch auf das Handy geladen wird und wer es geschickt, wer es empfangen hat und wie all das das juristisch zu verwerten ist. Aus meiner Erfahrung als Anwältin herrscht da großes Unwissen über die Funktionsweise von digitalem Austausch. Auf diesen Gebieten muss sich die Justiz fitter machen.
Sie sind regelmäßig Nebenklagevertreterin in Prozessen gegen rechte Gewalt, z.B. im sog. Freital-Prozess. Was macht Ihnen aus Ihrer praktischen Erfahrung am meisten Sorge?
Auf dem Gebiet des Strafrechts muss ich als Nebenklagevertreterin zum Beispiel auch im Halle-Prozess kritisieren, dass Strafverfolgungsbehörden immer noch zu wenig digitale Vernetzungen erkennen und aufklären können. Das wirft auch für die Gefahrenabwehr Fragen auf: Können Sicherheitsbehörden überhaupt Straftaten extrem rechter Netzwerke verhindern, wenn sie mit Begriffen wie Imageboards, Gaming-Verhalten oder Memes nur wenig anfangen können?
Im Versammlungsrecht gibt es Tendenzen, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit den genauso wichtigen Schutz von Minderheiten einzuschränken. Bei der Abwägung von Grundrechten muss man genauer schauen, wie es wirkt, wenn man auf Versammlungen Sprüche wie "Nie wieder Israel" zulässt.
Noch vor den Gerichten wären dann ja vor allem auch die Behörden gefordert, oder?
Im Buch wird eine Vielzahl von Beispielen besprochen, die zeigen, dass die Behörden immer wieder nach rechts abbiegen. So wird Protest bzw. Engagement gegen rechts versucht zu kriminalisieren oder rechte Straftaten verharmlost, indem die Tatmotivation nicht hinreichend aufgeklärt und benannt wird. Im Report werden u.a. der Umgang der Behörden mit der rechten Anschlagsserie in Berlin-Neukölln, ein hanebüchenes Verfahren gegen grüne Lokalpolitiker:innen in Frankfurt/Oder und viele andere Entscheidungen kritisch kommentiert.
Vor gut einem Jahr sorgte ein Staatsanwalt aus Gera für Schlagzeilen, weil er gegen ein Künstlerkollektiv wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Es gibt einzelne Beiträge in dem Band, die sich auch mit Justizvertretern als Gefahr beschäftigen. Müssen wir uns Sorgen machen?
Wir verstehen diesen Band als Ergänzung zu einem zivilgesellschaftlichen Abwehrkampf gegen rechts, wir setzen nicht darauf, dass das Recht das alleinige Allheilmittel bei diesem Engagement ist. Die extreme Rechte, Rassismus und Nationalismus wird man nicht allein mit dem Recht abschaffen.
Wir setzen weniger auf den Staat als auf das Recht. Wir formulieren eine Anspruchshaltung aus dem Recht heraus und fordern deren Umsetzung. Wenn Posten in der Justiz mit den falschen Personen besetzt sind, wenn diese ihre Position missbrauchen, wenn schlichthin strukturelle Probleme vorherrschen dann muss das benannt werden. Es schwingt nicht nur eine Hoffnung mit, dass das Recht in einem demokratischen Rechtsstaat auch funktioniert. Das Recht ist nicht in Stein gemeißelt, sondern es geht um seine Auslegung und Weiterentwicklung. Dabei müssen die Themen aus unserem Band eine Rolle spielen.
"Ich denke, wir sind über das berühmte fünf vor zwölf hinaus"
Wo steht denn diese Entwicklung aus Ihrer Sicht, sind Sie aus Ihrer praktischen Arbeit auch ernüchtert?
Es gibt viele Tage und Erlebnisse in meiner Arbeit, nach denen ich denke, wir sind über das berühmte fünf vor zwölf hinaus. Es gibt Fehlentwicklungen, bei denen es schwer wird, gegenzusteuern. Wir hätten diesen Band aber nicht gemacht, wenn wir nicht sähen, dass es in dieser Gesellschaft eine fortschrittliche Rechtsprechung und Debatten gibt, die wir unterstützen wollen.
Ganz konkret zum noch einmal zum Selbstschutz der Justiz: Braucht es bei der Einstellung strengere Kontrollen?
Es braucht erstmal mehr Diversität in der Justiz. Ein Kontrollmechanismus würde entstehen, wenn dort nicht nur vor allem weiße, männliche, heterosexuelle Menschen ohne Migrationserfahrung säßen. Das würde für eine bessere Selbstkontrolle sorgen. Ich glaube, es braucht eine Debatte um kritische Stimmen in den Kammern und Senaten der Justiz selbst.
Sehen Sie denn, dass der Band auch unbeabsichtigte Folgen haben, also zum Beispiel die Justiz polarisieren könnte?
Ich denke, gute Jurist:innen stehen einem Diskurs offen gegenüber. Es sollte in unser aller Interesse sein, dass sich das Recht weiterentwickelt. Wer sich da verschließt, sollte überlegen, ob er oder sie an der richtigen Stelle ist.
Ich bin mir sicher, dass das Buch auch konfrontativ verstanden werden kann. Die Justiz ist aufgefordert, sich damit zu beschäftigen, dass sie vor allem die Mehrheitsgesellschaft abbildet, in diesem Land aber auch viele Menschen Rechte haben, die von der Justiz zu wenig wahrgenommen werden. Diese Diskussion werden wir nicht immer im harmonischen Einklang führen können. Sie bedarf vielleicht einer gewissen Schärfe, um voranzukommen.
Dr. Kati Lang ist als Rechtsanwältin in Dresden tätig. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist die Vertretung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie ist Mitherausgeberin des Sammelbands "Recht gegen rechts. Report 2020".
Interview zu Report "Recht gegen rechts": . In: Legal Tribune Online, 29.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43263 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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