Da nach Ansicht des Obersten Gerichts Polens eine regierungskritische Richterin "wahrscheinlich" Korruptionsdelikte begangen hat, wurde ihre Immunität aufgehoben. Kritiker sehen darin den Versuch einer Einschüchterung von Richtern.
In Polen haben Richter und der Beauftragte für Menschenrechte ein Urteil der umstrittenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts kritisiert. Die Kammer hatte am späten Montagabend entschieden, die Immunität der Krakauer Richterin Beata Morawiec aufzuheben, sie von ihrem Dienst zu suspendieren und ihre Bezüge um die Hälfte zu streichen. In einem anderen Fall hatte die Kammer hingegen davon abgesehen.
Das Gericht urteilte, es sei "sehr wahrscheinlich", dass Morawiec Korruptionsdelikte begangen habe, wie es die Staatsanwaltschaft ihr vorwerfe. Zum einen wird ihr vorgeworfen, sie hätte ein Geschenk eines Angeklagten angenommen und im Gegenzug zu seinen Gunsten entschieden. Außerdem wird gemutmaßt, sie hätte Geld für ein Gutachten bekommen, das sie nie geschrieben habe. Morawiec bestreitet die Vorwürfe. In Polen genießen Richter und Staatsanwälte Immunität. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur möglich, wenn die Immunität zuvor gerichtlich aufgehoben wurde.
Morawiec ist die Vorsitzende der Richterorganisation "Themis", die die Reformen des polnischen Justizsystems durch die nationalkonservative Regierungspartei PiS immer wieder gerügt hat. Andere regierungskritische Richter und Verbände sehen in dem Urteil einen Versuch von Justizminister Zbigniew Ziobro, der auch Generalstaatsanwalt ist, Richter einzuschüchtern. Für diese Vermutung gibt es auch insofern Anlass, als dass Morawiec in erster Instanz ein Verfahren gegen Ziobro gewonnen hat, das eine Rufschädigung der Richterin durch den Justizminister zum Gegenstand hat. Das Verfahren ist derzeit in zweiter Instanz.
Der Schritt sei ein Versuch, "eine Richterin auszuschalten, die für die Rechtsstaatlichkeit kämpft, und einen Effekt der Einschüchterung für andere Richter zu erzielen", sagte der Warschauer Bezirksrichter Igar Tuleya, den selbst in diesem Monat eine ähnliches Verfahren erwartet. Tuleya erinnerte daran, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen aufgefordert habe, die Verfahren der Disziplinarkammer auszusetzen, bevor geklärt ist, ob die Kammer ausreichend unabhängig ist. Polens Beauftragter für Menschenrechte, Adam Bodnar, empfahl Morawiec, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
Wegen ihrer Reformen des Justizsystems liegt die Regierung in Warschau mit der EU-Kommission überkreuz. Die Kommission überwacht die Einhaltung von EU-Recht. Sie hat vor dem Europäischen Gerichtshof bereits mehrere Verfahren gegen Polen eingeleitet.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Kritik an Polens Oberstem Gericht: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43082 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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