Neben dem Referendariat in der Justiz jobben, rund 400 Euro im Monat verdienen und gleichzeitig noch den Richtermangel lösen? Das Modell aus Niedersachsen klingt vielversprechend – andere Länder sind skeptisch.
Die Justiz hat ein Problem: Die Zahl junger Juristinnen und Juristen, die sich eine Zukunft in der Richterschaft oder bei der Staatsanwaltschaft vorstellen können, sinkt Jahr für Jahr. Bereits seit geraumer Zeit beklagt der Deutsche Richterbund, dass der Bedarf an geeigneten Bewerbern nicht mehr überall gedeckt werden kann. Die Justiz schaffe es nicht mehr, im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen zu bestehen, hieß es seinerzeit in einem umfassenden Positionspapier der Berufsorganisation. Als Reaktion wurden vielerorts die Notenanforderungen für die Einstellung in den Justizdienst gesenkt. Laut einer Umfrage von LTO aus dem Jahr 2018 ist ein Doppel-Prädikat – im Gegensatz zu früher – längst nicht mehr zwingende Voraussetzung, um Richterin oder Staatsanwalt werden zu können.
Rund 400 Euro für sechs Wochenstunden
Die Absenkung der erforderlichen Examensnoten ist das eine – das Land Niedersachen geht jetzt aber noch einen anderen Weg: Um Referendarinnen und Referendare auf den Geschmack einer Karriere in der Justiz zu bringen, können sie nach den beiden ersten Stationen in einem bezahlten einjährigen Nebenjob bei den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft oder in der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz, beziehungsweise Arbeitsgerichtsbarkeit einen vertieften Einblick in den Justizalltag bekommen. Bezahlt werden die vorgesehenen sechs Wochenarbeitsstunden nach der Tarifstufe E 13 TVL, das entspricht je nach u.a. Steuerklasse, Alter, Religionszugehörigkeit etwa 400 Euro monatlich netto.
Damit tatsächlich diejenigen zum Zuge kommen, die auch eine Chance haben, später in die Justiz übernommen zu werden, sind die Anforderungen hoch: Ohne überdurchschnittliche Leistungen im Ersten Staatsexamen und dem soweit absolvierten Referendariat, geht nichts. Konkret heißt das, die Bewerber müssen im Examen mindestens acht Punkte und in den Zeugnissen der Gerichtsstation mindestens die Bewertung Vollbefriedigend erreicht haben.
Das Landesjustizministerium knüpft hohe Erwartungen an das Modell: Die Justizassistenz sei eine hervorragende Möglichkeit, um sich schon als Referendarin oder Referendar davon zu überzeugen, dass der Beruf eines Richters oder Staatsanwalts ungeheuer vielseitig und erfüllend ist, warb Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) im vergangenen Sommer für das neue Projekt.
Justizassistent: "Abwechslungsreich und meist sehr spannend"
Im November 2020 traten die ersten Justizassistenten ihren neuen Nebenjob an, auch die Referendarin Tabea Roßmann, die nun seit vier Monaten parallel zu ihren jeweiligen Ausbildungsstationen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig arbeitet. Sie ist begeistert von der Möglichkeit, schon vorab einen intensiveren Einblick in ihren künftigen Wunschberuf zu bekommen. Denn für die 24-jährige Referendarin ist seit langem klar, dass sie ihre berufliche Zukunft in der Justiz sieht. Zeitlich sei der Nebenjob in der Justiz auf jeden Fall machbar, sagt Rossmann, zumal sie die Stunden, die sie für das OLG arbeiten muss, zeitlich flexibel legen kann. Und auch inhaltlich findet sie den Job spannend. Wie auch ihr Kollege Josha Ramme, der der erste Justizassistent am OLG Celle ist, ist sie vor allem mit Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal befasst.
Die neue Assistentin Rossmann und der neue Assistent Ramme strukturieren Sachverhalte vor, recherchieren und unterstützen in ihren Senaten die Richterinnen und Richter organisatorisch bei der Bearbeitung der Verfahren. Eigentlich sollen sie dabei auch einen besseren Einblick in die alltäglichen Abläufe am Gericht bekommen, coronabedingt arbeiten aber auch sie derzeit vor allem im Homeoffice. "Die jeweiligen Aufgaben sind sehr abwechslungsreich, inhaltlich herausfordernd und meistens auch sehr spannend", erzählt Ramme. Auf jeden Fall sei es etwas ganz anderes als die gerichtliche Referendarstation, betont der Referendar. Und das soll es auch sein, die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen stehe nicht im Vordergrund. Ein Lerneffekt sei nicht Ziel, sondern allenfalls Nebeneffekt der Tätigkeit.
OLG Braunschweig zufrieden – aber auch Skepsis aus der Richterschaft
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren übernimmt jedes OLG für seinen Bezirk und die Generalstaatsanwaltschaft für den staatsanwaltlichen Bereich. Es ist vorgesehen, dass maximal zehn Prozent der Referendarinnen und Referendare als Assistenten eingesetzt werden. Für das OLG Braunschweig beispielsweise sind das drei Referendarinnen bzw. Referendare pro Einstellungsdurchgang. Es gebe auf jeden Fall genügend Bewerber, die sich für eine Stelle interessieren würden, sagt die Sprecherin des OLG Braunschweig Andrea Tietze. Und auch die Resonanz von richterlicher Seite sei bisher durchweg positiv. Der Bedarf der Gerichte liege sogar noch über der Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Justizassistenten.
Es gibt aber auch skeptische Stimmen in der Richterschaft. Catharina Erps, Richterin am Amtsgericht Hannover, befürchtet, dass mit dem Projekt falsche Hoffnungen geweckt werden. Eine Entlastung für die Richter wären die Justizassistenten nur, wenn sie gerade die gleichförmigen, unattraktiven aber gleichwohl notwendigen Aufgaben übernehmen. Das aber wäre kaum geeignet, ein attraktives Bild von einer Tätigkeit in der Justiz zu zeichnen, befürchtet sie.
Zurückhaltung bei anderen Bundesländern
In den anderen Bundesländern schaut man zwar "mit Interesse", aber eher zurückhaltend nach Niedersachsen, wie sich aus einer entsprechenden Umfrage von LTO ergibt. In Rheinland-Pfalz beispielsweise hat man Bedenken im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz: Weil durch die Assistenz bestimmten Referendaren und Referendarinnen eine bessere Ausbildung zuteilwerde als den übrigen, befürchtet man mögliche spätere Prüfungsanfechtungen. Schleswig-Holstein will zunächst beobachten, ob durch die Justizassistenten Gerichte und Staatsanwaltschaften tatsächlich entlastet werden. Auch in Sachsen, Brandenburg und Bayern gibt es derzeit noch keine Pläne, dem niedersächsischen Modell zu folgen. Man habe keine Schwierigkeiten, hochqualifiziertes Personal für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst zu gewinnen, heißt es aus dem bayerischen Justizministerium.
Lediglich in den beiden Nachbarländern Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt man sich der Idee gegenüber offener. So wird in Sachsen-Anhalt derzeit geprüft, ob man das niedersächsische Modell einführen sollte. Man will dann eventuell sogar einen Schritt weitergehen und auch Studienabsolventen mit entsprechend guten Noten noch vor ihrem Referendariat miteinbeziehen.
In NRW gibt es bereits konkrete Überlegungen und praktizierte Modelle, teilt das dortige Ministerium mit. Seit längerer Zeit plant etwa das OLG Düsseldorf in einer Art Pilotprojekt gezielt den Einsatz von Rechtsreferendarinnen bzw. Rechtsreferendaren als wissenschaftliche Mitarbeiter in der Justiz. Vergleichbar dem niedersächsischen Modell soll insbesondere denjenigen Referendarinnen und Referendaren, die sich einen Beruf in der Justiz vorstellen und dafür geeignet sein könnten, eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit gegen Vergütung im Nebenamt ermöglicht werden. Im letzten Jahr sind entsprechende Stellen für den konkreten Einsatz an einzelnen Landgerichten und am OLG Düsseldorf ausgeschrieben und zwischenzeitlich auch besetzt worden. Die erste wissenschaftliche Mitarbeiterin des OLG Düsseldorf wurde zum 1. Februar 2021 eingestellt, die weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beginnen im März 2021. Die dortigen Erfahrungen sollen dann ausgewertet werden und das Projekt gegebenenfalls auf andere Obergerichte und Mittelbehörden in NRW ausgeweitet werden.
Landesjustizministerin Havliza: "Win-Win"
Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza sieht das Projekt "Justizassistenz" jedenfalls als vollen Erfolg: "Es ist die Win-Win-Situation, die wir uns erwünscht haben", sagte sie gegenüber LTO. Sie kündigte an, das Angebot nicht nur fortsetzen, sondern sogar ausweiten zu wollen, um so "noch mehr Referendarinnen und Referendare die Gelegenheit zu einem vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten" zu geben.
Referendariats-Nebenjob gegen Richtermangel: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44420 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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