Ehrenamtliche Rechtskundelehrer

"Das ist ein Dienst an unseren Kindern!"

von Christian GrohganzLesedauer: 5 Minuten
In Nordrhein-Westfalen unterrichten Volljuristen ehrenamtlich an allgemeinbildenden Schulen. Christian Grohganz sprach mit einer dieser freiwilligen Lehrerinnen - über unterschiedliche Schultypen, die Schwierigkeiten mit Jugendlichen in der Pubertät und warum sie schon Generationen von Schülern in die Welt der Rechts einführte, obwohl sie ihr eigenes Studium als trocken und langweilig empfand.

Anzeige

Charles Dickens hat einmal gesagt, dass Kinder nichts so bitter und scharf erleben wie Ungerechtigkeit. Kein Wunder, dass in den Werken des englischen Schriftstellers zumeist junge, unschuldige Protagonisten von der Obrigkeit unterjocht und ausgebeutet werden und erst durch einen klugen Mentor zur Gerechtigkeit finden. Auch wenn es heutzutage nicht mehr wie in 'Oliver Twist' zugeht – Rechtsbewusstsein schaffen, Lebenshilfe geben und nicht zuletzt Rechtstreue lehren, sind zeitlose Aufgaben. Und wer sollte den Unterschied zwischen Recht und Ungerechtigkeit besser erklären können, als die Personen die sich tagtäglich damit beschäftigen müssen? Juristen, die sich an Schulen betätigen - das hat im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland bereits jahrzehntelange Tradition. Momentan sind es ca. 850 Richter, Staats- und Rechtsanwälte, die freiwillige Arbeitsgemeinschaften im Bereich Rechtskunde leiten. "Der Unterricht wird an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in den 9. oder 10. Klassen erteilt", sagt Ralph Neubauer vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Rechtskundelehrer mit klassischer pädagogischer Ausbildung gibt es kaum noch, vor allem weil die Praxisnähe der Juristen ein unwiderlegbarer Vorteil ist - und die Geschichten die sie zu erzählen haben, die angesetzten zehn bis zwölf Doppelstunden schnell füllen.

Seit 32 Jahren an der Schul-Front

Eine dieser freiwilligen Lehrerinnen ist Ulrike Schultz. "Seit 32 Jahren stehe ich an der Front", sagt die Volljuristin lächelnd, die auch jahrelang für die Ausbildung von Rechtskundelehrern in Didaktik und Methodik zuständig war. Hauptberuflich ist sie als Akademische Oberrätin für die FernUniversität Hagen am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht tätig. Ulrike Schultz"Angefangen mit der Rechtskunde an Schulen hat es in den 1970er Jahren. Damals war rechtliche Kompetenz als Demokratisierungsprozess in der Bevölkerung ein großes Thema", erzählt Ulrike Schultz, die von sich selbst sagt, zur Generation der kritischen jungen Juristen zu gehören. "Damals dachte man intensiv über eine Reform der Ausbildung und Verbesserung der juristischen Lehre nach. Als Kind meiner Zeit habe ich mich dafür besonders interessiert." War es damals an der RuhrUniversität Bochum noch möglich, Recht als Fach für die gymnasiale Oberstufe zu studieren, wurde es im Zuge der sogenannten Lehrerschwemme in den 80er Jahren weitgehend eingestellt. "Um mir selbst Unterrichtspraxis zu verschaffen, habe ich 1981 dann selbst angefangen rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften zu unterrichten." Derzeit kann jeder Volljurist eine Arbeitsgemeinschaft leiten. Geplant ist sogar, die Zulassungsvorschriften zu erweitern, sodass auch Diplom-Rechtspfleger und Amtsanwälte die Leitung einer Schulklasse übernehmen können. "Neben der juristischen Qualifikation gibt es keine weiteren Auswahlkriterien", sagt Ralph Neubauer. "Wer Interesse hat meldet sich direkt beim zuständigen Landgericht, reiht sich in den Pool ein und muss nur noch darauf warten, dass sich eine Schule meldet."

Internet- und Urheberrecht im Fokus der Schüler

Teil des Lehrplans sind Straf-, Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht sowie Verwaltungsrecht. Die juristischen Themen werden vor allem mit Beispielen aus den Lebensbereichen der Schüler aufgearbeitet – was kann ich tun, wenn mein BAföG-Bescheid abgelehnt wird oder warum werden Demonstrationen verboten? "Die rechtlichen Themen unterliegen aber auch einem zeitlichen Wandel", sagt Ulrike Schultz. So dominieren heute vor allem Rechtsfragen um das Internet und urheberrechtliche Fragen. "Die sind aber nicht nur juristisch sehr schwierig, sondern auch schwer zu vermitteln." Die Teilnahme an den Unterrichtsstunden wird auf dem Zeugnis bestätigt, eine echte Benotung erfolgt jedoch nicht – der Vermerk hilft vor allem Schülern, die ein Schulpraktikum bei Gericht, in der Gemeindeverwaltung oder in einer Anwaltskanzlei machen wollen. Auf der Leistung liegt auch nicht das Hauptaugenmerk der Arbeitsgemeinschaften. "Ich strebe eine entspannte, freundliche Atmosphäre an, was bereits nach ein paar Stunden Vertrautheit schafft", sagt Ulrike Schultz. "Man muss aber aufpassen, dass das von den Schülern nicht als Einladung zum Quasseln missverstanden wird." In manchen Gruppen stünden die Schüler sogar zu Beginn der Stunde auf und würden die Juristin in einer Mischung aus Respekt und Spaß im Chor begrüßen. Ulrike Schultz ist immer wieder überrascht, welche Vorkenntnisse die Jugendlichen mitbringen. "Einige Schüler haben demnach auch großes Interesse an den Themen, andere wiederum weniger. Und manche sitzen einfach nur die Zeit ab, weil sie mit ins Gericht oder in die JVA gehen wollen." Als Abschluss der Arbeitsgemeinschaft wird als Belohnung meist eine Strafverhandlung besucht.

Unterschiede zwischen Gymnasium und Hauptschule

Eine besondere Herausforderung für die Teilzeit-Lehrer sei vor allem, dass man es mit jungen Menschen in der Pubertät zu tun habe - vor allem wenn man den Umgang mit Schülern nicht gewohnt sei. "Außerdem haben wir meistens keine homogene Unterrichtsgruppe, sondern Jugendliche aus verschiedenen Parallelklassen, sodass es allerlei Gruppendynamik gibt", meint Ulrike Schultz. "Schließlich sind alle freiwillig da, was heißt, dass uns nicht das klassische Sanktionsrepertoire der Lehrer zur Verfügung steht und wir es auch nicht anwenden wollen." Nicht zuletzt muss man sich auch auf den jeweiligen Schultyp einstellen. "Am Gymnasium kann man abstrakte Themen bearbeiten. Man kann mehr diskutieren und es kommen mehr Unterrichtsimpulse durch Fragen. An Hauptschulen hatte ich zum Teil das Problem, dass die Schüler große Schwierigkeiten hatten etwas vorzulesen oder an die Tafel zu schreiben", erzählt die Juristin schulterzuckend. "In einer Klasse mit 29 Schülern aus 14 Nationen musste ich mir bei schriftlichen Aufgaben die Antworten vorlesen, um phonetisch verstehen zu können, was die Schüler meinten." Sie habe dann einfach nicht so viel geschrieben und mehr gesprochen. "Ich habe dort aber nicht weniger gern unterrichtet – vor allem auch, weil ich den Eindruck hatte, den Schülern an der Hauptschule unmittelbare Lebenshilfe bieten zu können. Und die Meisten waren wirklich sehr zutraulich."

Rechtskunde als Jura-Einstieg

Die Hauptmotivation der Schüler sei es, ihre eigenen Rechte kennenzulernen. Aber auch Einblick in das juristische Berufsfeld zu bekommen wird oft angegeben und manche überlegen sogar bereits, ob sie Jura studieren sollen. Durch den Unterricht wollen sie herausfinden, ob ein juristischer Beruf das Richtige für sie ist. Wenn die Schüler Letzteres als Anwesenheitsgrund angeben, muss Ulrike Schultz innerlich immer ein wenig schmunzeln. "Ich habe mein Studium nicht gemocht. Ich fand vieles trocken und öde - die Rechtspraxis allerdings ist spannend." Je älter sie werde, desto mehr liebe sie ihr Fach. "Die Bereitschaft unserer Ehrenamtlichen sich einzubringen ist sehr hoch", meint auch Ralph Neubauer. "Zwar gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung, aber des Geldes wegen macht das niemand. Das ist ein Dienst an unseren Kindern!" Nicht zuletzt deshalb sagt auch Ulrike Schultz von sich: "Ich will so lange lehren, bis ich zu alt und müde bin!" Hätte es ehrenamtliche Juristen an Schulen bereits zu Charles Dickens Zeit gegeben - vielleicht wäre die Literaturgeschichte um einige Klassiker ärmer.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Jobprofile

Verwandte Themen:
  • Jobprofile
  • Schulen

Teilen

Newsletter