Das britische Parlament hat den EU-Austrittsvertrag krachend abgelehnt. Wie geht es jetzt weiter? Laut Bundesregierung ist Deutschland auf einen Hard Brexit gut vorbereitet. Auch Wirtschaftsanwälte preisen ihr Knowhow an.
Artikel lesen
Asylanträge von Ausländern, die in einem anderen Land einen Schutzstatus bekommen haben, sind schon unzulässig. Das gilt nach dem BVerwG aber nur dann, wenn die VG keine Zweifel am Ablauf der Verfahren haben, erklärt Marcel Keienborg.
Artikel lesen
Das Nachrichtenportal Buzzfeed darf den Namen des Mannes nennen, der "hobbymäßig" Frauenärzte anzeigte und so die Debatte um den § 219a StGB befeuerte. Das LG sah nach Abwägung der Interessen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Artikel lesen
Das knallte: DAV-Präsident Schellenberg und der AfD-Abgeordnete Brandner sind auf einer Veranstaltung in Berlin heftig aneinandergeraten. Schellenberg warf Brandner vor, seine Fraktion verwende in ihren Gesetzentwürfen Nazi-Vokabular.
Artikel lesen
Drei Mediziner, die kinderlosen Paaren gefrorene Eizellen vermittelten, wurden auch in zweiter Instanz freigesprochen. Das Verfahren ist aber noch nicht beendet. Weiterhin angeklagt ist die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel.
Artikel lesen
Ein Unternehmen bietet bei Erkältungen Krankschreibungen per WhatsApp an – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Jan Schiller erläutert, ob Arbeitgeber die Bescheinigung akzeptieren müssen.
Kartellrechtler kritisieren seit Jahren die geltende 50+1-Regelung im Profi-Fußball, sie verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Jetzt müssen Deutschlands oberste Wettbewerbshüter entscheiden, Änderungen sind wahrscheinlich.
Artikel lesen
In Süddeutschland sind Ortschaften eingeschneit, der Verkehr liegt lahm. Das Risiko, deswegen zu spät zur Arbeit zu kommen, trägt der Arbeitnehmer - er muss aber nicht gleich mit einer Abmahnung rechnen, zeigt Werner Thienemann.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.