Nach der Veröffentlichung eines internen Gutachtens steht die Quelle im Fokus – aber keine Strafanzeige gegen netzpolitik.org. Den Bloggern selbst droht maximal der Vorwurf der Datenhehlerei, meinen Experten, Landesverrat halten sie für abwegig.
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Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte die Spender über alle Risiken des Eingriffs aufklären. Auch Formverstöße können ihnen zum Verhängnis werden, so der BGH. Im Ergebnis richtig, in der Begründung fragwürdig, findet Martin Rehborn.
E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, in einem Strafverfahren die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Dominic Habel und Robert Briske erläutern einen folgenreichen Beschluss des BVerfG.
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Zwei Studentinnen stehen am Mittwoch vor dem Strafrichter. Sie sollen aus dem Müllcontainer eines Supermarktes Lebensmittel entwendet haben. Die strafrechtliche Wertung ist eindeutig.
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Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
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Die Verkehrsrechtler haben sich auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar für eine "zeitnahe" Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen ausgesprochen. Außerdem fordern die Juristen die Einführung von Alkolock-Wegfahrsperren für Promille-Sünder.
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Der KZ-Aufseher Demjanjuk verstarb noch vor einem rechtskräftigen Urteil. Seine Verteidigerkosten sollte nicht der Staat tragen, fand das LG München. Darin liegt kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, so der EGMR.
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Gerade bei potenziell medienwirksamen Fällen sind rechtliche Argumente nicht immer die wirksamsten. Das erfährt derzeit auch Lego. Wann es sich lohnt, besser auf die kommunikative Offensive zu setzen, erklären Lou Siebert und Martin Wohlrabe.
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