Wulffs Anruf bei der BILD-Zeitung: Der sch­lecht bera­tene Prä­si­dent

von Martin W. Huff

02.01.2012

Schwer vorstellbar: Christian Wulff höchstpersönlich ruft den BILD-Chefredakteur an, um eine Veröffentlichung zu verhindern. Mit harschen Worten, einer "Kriegserklärung" – und das Ganze auf dem Anrufbeantworter abgespeichert. Martin W. Huff über ziemlich ungewöhnliche Vorgänge, einen schlecht beratenen Präsidenten und mediale Winkelzüge, die am Ende allen schaden.

Seit dem 13. Dezember weiß die Nation, dass Bundespräsident Christian Wulff sein Privathaus im Jahr 2008, damals noch als niedersächsischer Ministerpräsident, nach eigenen Angaben mit Hilfe eines Privatkredits der Frau seines Freundes Egon Geerkens finanziert hat. Diesen Kredit hatte er 2010 abgelöst durch ein Darlehen bei der baden-württembergischen BW-Bank, nachdem er vor dem niedersächsischen Landtag Fragen zu seinen Geschäftsbeziehungen zu Egon Geerkens hatte beantworten müssen.

Am Tag zuvor hat Wulff nach zum Jahresende verbreiteten Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie nun auch der Süddeutschen Zeitung (SZ) versucht, die BILD-Zeitung von einer Veröffentlichung der Informationen abzuhalten.

Das Bundespräsidialamt ließ nach den Berichten verlauten, "Die Presse- und Rundfunkfreiheit ist für den Bundespräsidenten ein hohes Gut. Er hat deshalb zu den Krediten für sein Eigenheim und zu Urlaubsaufenthalten Transparenz hergestellt, Erklärungen abgegeben und mehrere Hundert Medienanfragen beantwortet. Über Vieraugengespräche und Telefonate gibt der Bundespräsident aber grundsätzlich keine Auskunft."

BILD: "Der Bundespräsident drohte mit strafrechtlichen Konsequenzen"

Im Anschluss an diese Veröffentlichungen hat die Chefredaktion des Boulevardblatts am Montagnachmittag eine eigene Stellungnahme publiziert, in der sie die bestätigt, dass der Bundespräsident persönlich den Chefredakteur Kai Diekmann angerufen habe, nachdem er eine zuvor abgegebene Stellungnahme zu der Kreditaffäre zurückgezogen habe. Als es nicht gelang, den auf Dienstreise befindlichen Diekmann zu erreichen, "hinterließ der Bundespräsident eine längere Nachricht auf der Handy-Mailbox des Chefredakteurs. Der Bundespräsident zeigte sich darin empört über die Recherchen zu dem Hauskredit und drohte u.a. mit strafrechtlichen Konsequenzen für den verantwortlichen BILD-Redakteur."

Nach Informationen der SZ soll Wulff dem Bild-Chefredakteur den "endgültigen Bruch" mit dem Springer-Verlag angedroht haben, falls diese "unglaubliche" Geschichte tatsächlich erscheine. Für ihn und seine Frau sei "der Rubikon überschritten", habe Wulff sich ereifert.

"Zwei Tage nach der ersten BILD-Veröffentlichung zu dem Hauskredit (Dienstag, 13.12. 2011) suchte der Bundespräsident erneut den Kontakt zum BILD-Chefredakteur und bat in einem Telefonat persönlich um Entschuldigung für Ton und Inhalt seiner Äußerungen auf der Handy-Mailbox", so die BILD-Zeitung in ihrer Stellungnahme weiter. Daraufhin habe man nach langer Diskussion davon abgesehen, "eigens über den Vorfall zu berichten".

Die Veröffentlichung hätte nicht untersagt werden dürfen

Diese Vorgänge sind gleich aus mehreren Gründen nicht nur ungewöhnlich, sondern auch äußerst ungeschickt.

Ein Politiker darf nicht darauf vertrauen, dass private Transaktionen vertraulich bleiben und nicht von den Medien aufgegriffen werden. Die Freiheit der Medien, auch über die Finanzierung eines privaten Hauses zu berichten, ist hoch anzusiedeln. Es wäre mit der bisherigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH), nicht zu vertreten, ein Berichtsverbot zu verhängen.

Erst mit einem Beschluss vom 8. Dezember hat das BVerfG gerade wieder die weitgehende Freiheit der Wortberichterstattung bei Prominenten unterstrichen (Beschl. v. 08.12.2011, Az. 1 BvR 927/08). Dies ist der Preis dafür, dass ein Politiker ein öffentliches Amt hat. Gerade der Inhaber des höchsten Amtes im Staat muss das wissen.

Wulff wusste lange vorher von den Recherchen der Medien

Auffällig ist auch, dass es hier keine Strategie des Bundespräsidenten und seiner Berater gegeben zu haben scheint. Das allerdings scheint kaum vorstellbar, weil Wulff schon lange vor dem 12. Dezember von der Recherche rund um sein Haus und den Kredit dazu gewusst haben muß.

In einem jahrelangen Verfahren hat nämlich der Spiegel das Recht darauf erstritten, Einsicht in das Grundbuch des Hauses des Bundespräsidenten zu nehmen. Das Verfahren hat im Übrigen doch einige Zeit gedauert: Das AG Burgwedel hat am 28. Dezember 2010 entschieden, das OLG Celle am 19. Januar 2011 und schließlich der BGH mit Beschluss vom 17. August 2011 (Az. V ZB 47/11). Auch wenn Wulff, da er nicht am Verfahren beteiligt war, um die Recherche nicht zu gefährden, wie der BGH meint, muss er allerspätestens mit der Veröffentlichung dieser Entscheidung des BGH im Herbst Bescheid gewusst haben. Viel wahrscheinlicher ist, dass er seit gut einem Jahr Kenntnis von der Recherche des Spiegel hatte.

In solchen Fällen ist es Aufgabe seiner Berater, eine Strategie zu entwickeln, wie mit dem gesamten Themenkomplex umgegangen wird. Besonders, weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich klar war, dass die Medien in diesen Fällen ein Einsichtsrecht in das Grundbuch haben, also die BGH-Entscheidung sich gut prognostizieren ließ. So liest sich im Übrigen auch der Beschluss der Karlsruher Richter. Sie betonen auch sehr deutlich das Recht der Presse, das Grundbuch einzusehen und gewähren es sogar für die Grundakten, in denen sich die Verträge u.ä. befinden.

Denkbar schlecht beraten

Es ist kaum anders zu erklären, als dass Mitte Dezember die präsidialen Nerven wohl blank gelegen haben müssen. Dass Wulff selber zum Telefonhörer greift und einen Journalisten anruft, entspricht kaum üblichen Gepflogenheiten. Dass er dann auch noch, als er den Journalisten nicht erreichte, auf dessen Anrufbeantworter spricht, zeigt, dass hier unprofessionell gearbeitet wurde und der Bundespräsident denkbar schlecht beraten war.

Für solche Anrufe sind entweder der Sprecher, der Büroleiter oder der persönliche Referent zuständig, aber nicht der Chef selber. Derartige Anrufe, die es immer wieder bei den Medien natürlich gibt und die durchaus auch von Seiten der Medien initiiert werden, sind heikel.  Es ist nie gut, wenn der Verantwortliche sie selber führt, wenn nicht ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

Verwunderlich ist dabei auch, dass der Bundespräsident den Chefredakteur der Bild-Zeitung nicht erreicht, wenn er ihn erreichen will. Eigentlich sind für solche Fälle Telefonnummern bekannt, mit denen eine Verbindung immer hergestellt werden kann, auch wenn es vielleicht mal etwas dauert. Und dass man nicht auf einen Anrufbeantworter spricht, versteht sich von selbst.

Vielleicht hätte der Jurist Wulff sich schon früher als jetzt geschehen Rat von erfahrenen Medienrechtlern einholen sollen. Vielleicht wäre dann klar gewesen, wohin die Recherchen führen können und wie darauf zu reagieren ist.

Spielt die BILD-Zeitung über Bande?

Der Bundespräsident scheint sich hier zu sicher gefühlt zu haben, dass er nicht angreifbar ist. Immer mehr stellt diese Einschätzung sich nun als Fehler heraus. Ein Zeichen für einen souveränen Umgang mit den Medien ist dies für ihn und seinen Stab wahrlich nicht.

Schließlich ist kaum vorstellbar, dass die BILD-Zeitung nicht daran mitgewirkt hat, dass jedenfalls der Inhalt der Mitteilung des Bundespräsidenten auf dem Anrufbeantworter ihres Chefredakteurs nun veröffentlicht wird. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wie auch deren Art und Weise sprechen Bände. Allerdings darf man sich fragen, warum die BILD-Zeitung nicht den Mut hatte, den Anruf von sich aus öffentlich zu machen, sondern hier allem Anschein nach "über Bande spielt".

Die Information über eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter verletzt keine strafrechtliche Norm. Sie ist kein Verstoß gegen § 201 Strafgesetzbuch, den Schutz des nicht öffentlich gesprochenen Wortes. Wer auf Anrufbeantworter spricht, der nimmt hin, dass auch andere außer dem Angerufenen die Nachricht hören. Eine aufgezeichnete Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist etwas anderes, als wenn unerlaubt ein Gespräch mitgehört und aufgezeichnet wird. Auch die Mailbox eines Mobiltelefons dürfte nichts anders zu bewerten sein.

Alles in allem: Der Bundespräsident und die Medien, gerade hier allen voran die Printmedien, scheinen sich miteinander verhakt zu haben.

Denn die eigentliche Tatsache, nämlich das Darlehen für das Haus, ist eine Petitesse. Die Konditionen sind längst nicht so ungewöhnlich wie viele meinen, egal ob bei dem Zinssatz an die befreundete Frau oder aber der Bank. Doch darum scheint es nicht mehr zu gehen – jetzt wird um den Ansehensverlust des Präsidenten gekämpft. Aber auch die Medien können bei derartigen Winkelzügen durchaus verlieren. Und dann verlieren wir alle.

Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt in Leverkusen und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln. Er war Pressesprecher des hessischen Ministeriums der Justiz.

 

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Zitiervorschlag

Martin W. Huff, Wulffs Anruf bei der BILD-Zeitung: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5216 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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