5/5: Klage auf mehr Klimaschutz unzulässig
Mit ihrer Klage für strengere Klimaschutzziele in der EU scheiterten die Kläger:innen des People’s Climate Case vor dem EuGH – und zwar direkt bei der Zulässigkeit. Der EuGH betonte, dass einzelne Personen nur dann klagebefugt seien, wenn sie von einer Maßnahme individuell betroffen sind. Das sei bei den klagenden Familien aus der EU, Kenia und Fidschi nicht der Fall. Sie forderten strenge Klimaschutzmaßnahmen seitens der EU. Die EU-Klimagesetze erlaubten Treibhausgasemissionen, die jeden von ihnen auf eigene tatsächliche Weise beträfen. Einige litten besonders unter den Dürren, andere hätten mit Überschwemmungen oder Hitzewellen zu kämpfen, die durch den Klimawandel ausgelöst oder verschlimmert werden.
Dem EuGH reicht dieses Vorbringen aber nicht, um gegen eine Maßnahme mit allgemeiner Geltung vorgehen zu können. Das angegriffene Gesetz betreffe die Kläger:innen nicht mehr, als alle anderen Personen. Deshalb sei die Klage unzulässig.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47089 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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