Sollte man kennen: Fünf wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2021

von Pauline Dietrich

01.01.2022

2/5: Polens Richter-Disziplinarkammer zu abhängig

Im Juli 2021 entschied der EuGH zu einem Kernstück der polnischen Justizreformen, der Richter-Disziplinarkammer. Mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern verstoße Polen gegen europäisches Recht, findet der Gerichtshof (Urt. v. 15.07.2021, Rs. C-791/19).

Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter:innen garantieren. Doch der EuGH stört sich an der Besetzung des Gremiums, das von einer der Parlamentskammern gewählt wird. Der Landesjustizrat werde so zu einem Organ, das von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet worden sei. An der Unabhängigkeit gebe es daher berechtigte Zweifel, so der EuGH.

Polen zeigte im Nachgang zum EuGH-Urteil Reformwillen und kündigte an, die Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abzuschaffen. Solange sie in ihrer derzeitigen Form tätig ist, wird es wegen einer einstweiligen EuGH-Anordnung auch teuer für das Land: Der EuGH-Vizepräsident setzte ein tägliches Zwangsgeld in Millionenhöhe fest, bis Polen tätig wird und die Arbeit der Disziplinarkammer stoppt.  

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47089 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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