7: Stiefkindadoption: Stabile Beziehungen gibt es auch ohne Ehe
Stabile Beziehungen kann es auch ohne die Ehe geben. Anfang Mai entschied das BVerfG zur Stiefkindadoption (Beschl. v. 26.03.2019, Az. 1 BvR 673/17). Nach der bisherigen Rechtslage ist die nur möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist. Den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien halten die Richter des Ersten Senats für verfassungswidrig.
Wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Stiefelternteil die Kinder des anderen nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft zu dem bisherigen Elternteil erlischt, dann stellt diese Gesetzeslage einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes dar. Bis zum 31. März 2020 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39415 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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