6: Schweigende Eltern haften für ihre Kinder im Netz
Eines der Kinder in einer fünfköpfigen Familie hatte im Internet illegal Musik der Sängerin Rihanna zum Download angeboten. Auf Nachfrage des Musikkonzerns, der eine Urheberrechtverletzung sah, wollten die Eltern nicht sagen, welches ihrer volljährigen Kinder die Musik angeboten hat. Sie beriefen sich auf Art. 6 GG, den Schutz der Familie. Damit scheiterten sie beim BVerfG (Beschl. v. 18.02.2019, Az. 1 BvR 2556/17). Bereits der BGH hatte entschieden: Zwar dürfen die Eltern schweigen, dann sei es aber auch in Ordnung, wenn sie als Anschlussinhaber wegen Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39415 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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