Sollten Juristen kennen: 9 wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2019

von Dr. Markus Sehl

27.12.2019

5: "Hexenprozess" am Amtsgericht – Schmähkritik vor dem BVerfG?

Was müssen sich Politiker gefallen lassen, und wie weit geht die Meinungsfreiheit? Die Grünen-Politikerin Renate Künast scheiterte beim Landgericht Berlin mit ihrem zivilrechtlichen Versuch, an die Daten von Internetnutzern zu gelangen, die sie vorher im Netz übel beschimpft hatten. Das LG sah in den Facebook-Kommentaren keine strafbaren Beleidigungen und berief sich insbesondere auch auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Äußerungsrecht – möglicherweise aber mit einem Missverständnis.

Das BVerfG hatte im Juni dieses Jahres seine Maßstäbe auf diesem Gebiet noch einmal aktualisiert (Beschl. v. 14.06.2019, Az. 1 BvR 2433/17). Der Kläger in einem Zivilprozess hatte beim Amtsgericht gemeint, das Verfahren erinnere ihn stark an "einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten" und "eher an einen mittelalterlichen Hexenprozess als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführtes Verfahren". Die 2. Kammer des Ersten Senats beim BVerfG hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei den Aussagen um eine strafbare Beleidigung handelt. 

Das BVerfG mahnte an, dass eine Aussage nicht vorschnell als Schmähkritik bewertet werden dürfe. Denn als Konsequenz dieser Vorentscheidung findet dann keine Abwägung mehr statt - eine aus grundrechtlicher Sicht einschneidende Folge. Solange also ein Bezug zu einer Sachauseinandersetzung bestehe und sich die Äußerungen nicht auf bloße persönliche Herabsetzung beschränkten, seien sie auch nicht als Schmähung einzustufen. Sie könnten dann nur nach einer umfassenden Abwägung mit der Meinungsfreiheit als Beleidigung bestraft werden.
Aber genau diesen zweiten Schritt hatte die Zivilkammer am LG Berlin in der Künast-Entscheidung versäumt.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39415 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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