Welttierschutztag: Neue Hoffnung auf ein Ende endloser Tiertransporte

Dr. Christoph Maisack und Alice Fertig

04.10.2011

LKW und Sattelzüge mit der Aufschrift "lebende Tiere", oft bis unters Dach beladen mit Pferden, Rindern, Schafen und Schweinen, sind ein bekanntes Bild. Tausende solcher Lastzüge fahren täglich quer durch Europa. Die EU überprüft nun das Tiertransportrecht und sollte insbesondere auf die bislang fehlenden zeitlichen Beförderungsgrenzen achten, meinen Christoph Maisack und Alice Fertig.

Bis Ende 2011 will die EU-Kommission ihren Bericht über die Auswirkungen des geltenden EU-Tiertransportrechts vorlegen. Falls nötig, sollen dem Bericht geeignete legislative Vorschläge hinsichtlich der Beförderungsdauer und des Raumangebots beigefügt werden. Bislang gilt für die Beförderung von Lebendtieren die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport, die seit 5. Januar 2007 in Kraft ist. Absolute zeitliche Grenzen für die Verschickung sucht man hier vergeblich.

Die Gründe, warum lebende Tiere überhaupt über große Entfernungen befördert werden, sind dabei vielfältig. Ein große Rolle spielt die zunehmende Spezialisierung der Betriebe: Während Nutztiere zu Großvaters Zeiten ihr gesamtes Leben auf ein und demselben Bauernhof verbrachten, erfolgen heute Geburt, Aufzucht, Mast und Schlachtung vielfach in spezialisierten, räumlich teils weit voneinander getrennten Großbetrieben. Hinzu kommt, dass Importländer in Nordafrika und im Nahen Osten Lebendtransporte bevorzugen, um die Tiere gemäß den religiösen Riten schächten zu können. Und nicht zuletzt soll durch die Fleischverarbeitung im eigenen Land die heimische Wirtschaft angekurbelt werden.

Für die betroffenen Tiere jedoch bedeutet bereits ein Transport von nur wenigen Stunden eine große Belastung. Dabei sind es vor allem die Trennung von vertrauten Artgenossen und Stallungen, das Eingepferchtsein in der Enge des Laderaums und die nicht artgerechten Fütterungs- und Tränkintervalle, die für die Tiere den meisten Stress verursachen. Durch die einseitige Zucht auf bestimmte Leistungsmerkmale sind die Tiere zusätzlich weniger robust. Da die Haltungsumgebung häufig eintönig und reizarm ist, wird die Fähigkeit, sich stressfrei an Umweltveränderungen anzupassen, kaum ausgebildet.

EU-Recht geht den nationalen Bestimmungen vor

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU-Kommission hat daher bereits im Jahr 2002 empfohlen, Transportzeiten so kurz wie möglich zu halten. Aufgegriffen wurde dieser Vorschlag in der geltenden Verordnung indes nicht. Diese sieht zwar eine maximale Beförderungsdauer von acht Stunden vor, doch kann diese Zeit beliebig verlängert werden. Bei Einhaltung bestimmter Ruhezeiten können Transporte daher theoretisch "unendlich" fortgesetzt werden. In der Praxis sind mehrere Tage oder sogar Wochen gang und gäbe.

Bei einem Transport von Rindern etwa ist es ausreichend, wenn nach 14 Stunden eine einstündige Tränk- und Fütterungspause eingelegt wird. Nach weiteren 14 Stunden müssen die Tiere ausgeladen werden, und ihnen muss eine 24-stündige Ruhepause mit Futter und Wasser gegönnt werden. Danach kann der Transport weitere (14 + 1 + 14 =) 29 Stunden lang fortgesetzt werden, bis die nächste eintägige Rast eingelegt werden muss - und das Ganze von vorn beginnt.

Sobald einzelne EU-Mitgliedsstaaten strengere Regelungen erlassen möchten, sind diese nur auf Transporte anwendbar, die ausschließlich und vollständig in dem jeweiligen eigenen Hoheitsgebiet erfolgen. Wenn der Transport nur den Mitgliedstaat durchquert, muss sich das nationale Gesetz wiederum an den EU-Normen messen lassen. So hatte etwa im Jahre 1999 der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein österreichisches Bundesgesetz gekippt , das alle Schlachttiertransporte auf eine Gesamtdauer von sechs Stunden und eine Entfernung von nicht mehr als 130 Kilometer oder 260 Kilometer bei Autobahntransporten begrenzte (EuGH Urt. v. 11.05.1999, Rs. C-350/97).

Nicht nur Tierschützer drängen auf Transportzeitbeschränkung

An Versuchen, diesen Zustand zu ändern, hat es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gemangelt. Kleine und große Tierschutzvereinigungen haben das Thema Transportzeitbeschränkung seit langem auf der Agenda.
Zuletzt forderte auch der deutsche Bundesrat in einer Entschließung vom 18. Dezember 2009 eine Höchstdauer von acht Stunden für Schlachttiertransporte. Ebenso hat das Europäische Parlament bereits mit legislativer Entschließung vom 30. April 2004 eine absolute Transportzeitbeschränkung vorgeschlagen.

Ob nun ein Vorstoß in diese Richtung seitens der EU-Kommission erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Die Transporte gehen einstweilen weiter.

Der Autor Dr. Christoph Maisack ist Richter am Amtsgericht Bad Säckingen und  Erster Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Tierschutzrecht und ist Mitautor eines entsprechenden Kommentars. Die Autorin Alice Fertig ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte in München und vorwiegend auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und des Verwaltungsrechts tätig. Sie gehört ebenfalls dem Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht an.

 

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Zitiervorschlag

Welttierschutztag: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4461 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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