Nach der Entscheidung des Verlags C.H.-Beck, seine Werke "Palandt", "Schönfelder" und "Maunz/Dürig" umzubenennen, gab es durchweg positive Rückmeldungen aus Politik und Recht. Doch auch neue Kritik tauchte auf.
Nachdem am heutigen Dienstag der Verlag C.H. Beck bekannt gab, seine drei bekannten juristischen Standardwerke umzubenennen, sind die Reaktionen zwar überwiegend positiv, aber auch in einem Punkt kritisch ausgefallen. Der Verlag hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, da die namensgebenden Juristen "Palandt", "Schönfelder" und "Maunz" allesamt Unterstützer der NS-Herrschaft gewesen sind.
So begrüßt die Neue Richtervereinigung (NRV) die Umbenennung, sie sei "besser spät als nie" erfolgt. Zwar müssten auch im deutschen Rechtsleben die Perversion des Rechts in der NS-Zeit und seine Hintergründe präsent und bekannt bleiben. "Die belasteten Namen müssen aber nicht im tagtäglichen Handwerkszeug sichtbar sein", so der NRV in seiner Pressemitteilung.
Auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) nimmt die Umbenennung laut Pressemitteilung "mit großer Freude" zur Kenntnis. Sie sei ein wichtiger Schritt zur Sensibilisierung der Studierenden sowie der gesamten Justiz. "Dass der C. H. Beck Verlag nun eine Vorreiterrolle einnimmt und ein Zeichen gegen Antisemitismus setzt, ist sehr lobenswert", so Antonia Baumeister, Vorständin für Öffentlichkeitsarbeit des BRF. Der Verein bedankt sich außerdem bei der Initiative "Palandt umbenennen" für deren Einsatz.
Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (DJB) hat diese Initiative nach eigenen Angaben unterstützt. "Otto Palandt hat mit seiner nationalsozialistischen Reform der juristischen Ausbildung unter anderem für den Ausschluss von Frauen vom Jurastudium gesorgt", erklärte die Präsidentin des DJB Prof. Dr. Maria Wersig gegenüber LTO. "Dass der C.H. Beck Verlag heute endlich den wichtigen, richtigen und längst überfälligen Schritt gegangen ist, sich von ihm und anderen nationalsozialistischen Namensgebern juristischer Standardwerke zu verabschieden, begrüßen wir sehr", betonte Wersig weiter.
Wo sind die Frauen unter den Herausgeber:innen?
Auch aus der Politik begrüßen einige Stimmen die Umbenennung. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist sie "höchste Zeit" gewesen. "Wer sich dafür eingesetzt hat, die juristische Ausbildung an den menschenfeindlichen Zielen des NS-Regimes auszurichten, darf in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht der Namensgeber eines juristischen Standardwerks sein", kommentiert sie die Entscheidung des Verlags. "Es ist überfällig und richtig, dass diese Namen aus der künftigen Jurist:innenausbildung und Bibliotheken verschwinden", so der Berliner Justizsenator Dr. Dirk Behrendt. "Das ist eine bedeutsame Entscheidung", kommentierte zudem Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. "Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein, keine Nationalsozialisten", findet der CSU-Politiker.
Die neuen Namen hatte der Verlag C.H. Beck ebenfalls angekündigt. Diese sollen bei der jeweiligen nächsten Auflage bzw. Ergänzungslieferung bereits zum Einsatz kommen. Der DJB hätte sich dabei jedoch gewünscht, "dass nun jüdische Juristinnen und Juristen geehrt würden und sich auch Frauen unter den Herausgeber:innen finden". Unter den Herausgeberinnen und Herausgebern der großen juristischen Standardwerke seien Frauen immer noch in der Minderheit, wie Präsidentin Wersig gegenüber LTO sagte. Sie betonte aber, dass es "entscheidend ist, dass der grotesken Ehrung von Palandt und Konsorten nun endlich ein Ende gesetzt wurde."
Die Debatte zur Umbenennung der Standardwerke läuft bereits seit einigen Jahren. Nicht nur die Initiative "Palandt umbenennen" setzte sich dafür ein, sondern unter anderem auch die SPD-Bundestagsfraktion und die Justizminister der Grünen in den Bundesländern. Andere hingegen sahen den Kurzkommentar "Palandt" wegen seines Namens eher als Möglichkeit an, zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Unrechtsjustiz der NS-Zeit beizutragen. In der Zwischenzeit hatte C.H. Beck beschlossen, den Titel beizubehalten, aber einen Hinweis auf die Verwicklung seines Namensgebers in das NS-Unrechtssystem einzufügen.
Zuletzt hatte das bayerische Justizministerium eine Studie zur Umbenennung des "Palandts" und des "Schönfelders" gestartet. Im Zuge dessen habe man beim Verlag auch die Umbenennung des "Maunz/Dürigs" in Erwägung gezogen. Die Studie läuft zwar noch, die Umbenennung ist dennoch seit dem heutigen Dienstag beschlossene Sache.
Mit Material der dpa
Reaktionen auf die Umbenennung von Palandt & Co.: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45575 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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