Der Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes sorgt für Streit in der Regierungskoalition. Viele Maßnahmen sollen erst 2012 in Kraft treten. Politiker der FDP und der Union fordern, zentrale Entlastungen in das Jahr 2011 vorzuziehen. Wir geben einen Überblick, welche Maßnahmen das Gesetz für welches Jahr vorsieht und welche weiteren Steueränderungen die Bürger 2011 beachten müssen.
Sollten sich die Kritiker durchsetzen, könnten zentrale Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes vorgezogen werden. Insbesondere die den Steuerzahler begünstigenden Regelungen wie die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages oder der Wegfall der Einkommensgrenze beim Kindergeld würden dann statt 2012 bereits 2011 greifen.
Den Befürwortern eines vorgezogenen Inkrafttretens geht es wohl mehr um die politische Symbolkraft am Beginn eines Jahres mit sieben Landtagswahlen als um eine tatsächliche Entlastung der Steuerzahler. Denn die Beträge, die – wenn überhaupt – beim Bürger in der Tasche landen würden, sind in den meisten Fällen kaum der Rede wert. Von einer echten Steuervereinfachung im steuersystematischen Sinne kann sowieso keine Rede sein.
Im Folgenden sind die Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz und weitere Steueränderungen dargestellt, geordnet nach dem Jahr des Inkrafttretens.
Steuerjahr 2011
Arbeitnehmer
Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte
Städte und Gemeinden versenden für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte wie Familienstand oder Kinderzahl werden künftig von der Finanzverwaltung zentral in einer bundesweiten Datenbank gespeichert. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen.
Für das Übergangsjahr 2011 behält die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen Eintragungen ihre Gültigkeit. Wer für 2011 Änderungen auf seiner Lohnsteuerkarte vornehmen lassen möchte oder sie erstmalig benötigt, muss sich an das Finanzamt wenden. Dort werden die Änderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 dem neuen Arbeitgeber vor.
Altersvorsorge besser absetzbar
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind 2011 mit 72 Prozent der Gesamtbeiträge absetzbar, maximal 72 Prozent von 20.000 Euro. 2010 waren es 70 Prozent.
Alle Steuerzahler
Verbindliche Auskunft: Keine Gebühr mehr in Bagatellfällen
Das Finanzamt darf eine Gebühr für eine verbindliche Auskunft nur noch ab einem Gegenstandswert von mindestens 10.000 Euro erheben. Diese Regelung gilt für verbindliche Auskünfte, die ab dem Tag der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes beantragt werden.
Handwerkerleistungen: Keine Doppelförderung mehr
Den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es ab 2011 nicht mehr, wenn für die Maßnahme bereits eine öffentliche Förderung, zum Beispiel durch verbilligte KfW-Darlehen, gewährt wurde.
Steuerfreiheit für Stipendien ausgeweitet
Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Voraussetzung dafür war bisher, dass sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. Die Befreiung gilt künftig auch für mittelbar geleistete Zahlungen.
Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es bis zu 500 Euro.
Unternehmen
Weniger Bürokratie bei elektronischen Rechnungen
Die Anforderungen an reine elektronische Rechnungen werden ab 1.7.2011 deutlich reduziert (§ 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht mehr notwendig.
Sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger müssen aber während der jeweils für sie geltenden Dauer der Aufbewahrungsfrist nach § 14b UStG die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleisten. Welches Verfahren sie dafür nutzen, bleibt ihnen überlassen.
Meldefrist für Auslandsgründungen und –beteiligungen verlängert
Die Gründung einer Betriebsstätte im Ausland oder die Beteiligung an einer Gesellschaft im Ausland muss dem Finanzamt gemeldet werden (138 Abs. 2 AO). Die Frist für diese Meldung wird verlängert von einem Monat auf sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Dies gilt für Gründungen und Beteiligungen ab dem Tag der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes.
Betriebsverpachtung im Ganzen und Betriebsunterbrechung: Endet erst mit Aufgabeerklärung
Bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen oder einer Betriebsunterbrechung gilt der Betrieb künftig solange als fortgeführt, bis beim Finanzamt eine Aufgabeerklärung eingereicht wird (§ 16 Abs. 3b EStG). Die Vorschrift gilt für Betriebsaufgaben ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes.
Bisher konnte der Betrieb auch zwangsweise beendet werden, zum Beispiel beim Verkauf der wesentlichen Betriebsgrundlagen.
Land- und Forstwirte
Abgabefrist für Steuererklärung verlängert
Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ihre Steuererklärung erst 5 Monate - statt wie bisher 3 Monate - nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgeben
Erbschaftsteuer
Neues Feststellungsverfahren für Betriebsvermögen
Für begünstigtes Betriebsvermögen nach § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) wird ein neues Feststellungsverfahren eingeführt. Bisher erfolgt die Feststellung durch das Finanzamt formlos. Das neue Verfahren gilt für Erwerbe ab dem Tag der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes.
Vermögensmeldung an den Fiskus: Bagatellgrenze steigt
Kreditinstitute und Vermögensverwalter müssen bei Todesfällen Guthaben beziehungsweise. Vermögen ab einer Höhe von bisher 5.000 Euro an das Finanzamt melden.
Diese Bagatellgrenze steigt nun auf 10.000 Euro (§§ 1 Abs. 4 Nr. 2, 3 Abs. 3 S. 2 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung). Dies gilt für Erwerbe ab dem Tag der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes.
Steuerjahr 2012
Alle Steuerzahler
Abgabe der Steuererklärung nur alle zwei Jahre
Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre haben die Möglichkeit, künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Sie dürfen dann die Steuererklärungen für zwei aufeinander folgende Jahre zusammen abgeben.
Mit der Neuregelung kommt es also zu keiner Verlängerung des Veranlagungszeitraums, sondern zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das „Erstjahr“ des Zweijahreszeitraums.
Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlage oder sonstige Einkünfte bis 13.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 26.000 Euro (Zusammenveranlagung) sind unschädlich. Liegen die Einkünfte aus diesen drei Einkunftsraten über dem Grenzbetrag, besteht die Möglichkeit zur zweijährigen Abgabe nicht mehr.
Unternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte sind von der Regelung ausgeschlossen.
Kindergeld: Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern entfällt
Bisher entfallen der Kindergeldanspruch und daran anknüpfende Vergünstigungen in voller Höhe, wenn ein volljähriges Kind Einkünfte und Bezüge von mehr als 8004 Euro hat.
Ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt.
Geht das Kind jedoch einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nach, entfällt der Kindergeldanspruch. Dies gilt nach Abschluss einer Berufsausbildung, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (zum Beispiel zwischen Abitur und Studium) oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht fortgesetzt werden kann.
Kinderbetreuungskosten: Abzug nur noch als Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten waren bisher entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abziehbar – je nach Beschäftigungssituation der Eltern. Ab 2012 wird der Steuerabzug wird einheitlich im Rahmen der Sonderausgaben erfolgen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Kosten bleiben zu 2/3, maximal 4.000 Euro, abziehbar.
Sonderausgaben: Kein Rücktrag von Erstattungsüberhängen
Werden einem Steuerzahler in einem Jahr mehr Beiträge von der Versicherung zurückerstattet, als er gezahlt hat, ergibt sich ein Erstattungsüberhang. Bisher musste in diesen Fällen der Sonderausgabenabzug in den Steuerbescheiden der Vorjahre korrigiert werden.
Dies ist ab 2012 nicht mehr notwendig. Erstattungsüberhänge können innerhalb eines Jahres mit Beiträgen zu anderen Versicherungen verrechnet werden, zum Beispiel ein Überhang bei der Haftpflichtversicherung mit Beiträgen zur Unfallversicherung. Diese Änderung betrifft Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 3a EStG.
Auch bei Kirchensteuererstattungen musste bisher der Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ) in den Bescheiden der Vorjahre gemindert werden. Ab 2012 wird stattdessen die Kirchensteuererstattung im Erstattungsjahr dem Einkommen hinzugerechnet, die Vorjahresbescheide bleiben unverändert.
Spenden bei Naturkatastrophen: Vereinfachter Nachweis
An den Nachweis von Spenden an Opfer von Naturkatastrophen werden künftiger geringere Anforderungen gestellt. Schon bisher war der vereinfachte Nachweis in Einzelfällen durch Anweisungen der Finanzverwaltung möglich
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt
Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer steigt ab 2012 von 920 Euro auf 1.000 Euro. Von dieser Anhebung betroffen sind ausschließlich Steuerzahler, deren Werbungskosten genau zwischen diesen beiden Beträgen liegen. Schätzungen gehen von ca. 500.000 Arbeitnehmern aus. Die Steuerersparnis beträgt maximal rund 40 Euro pro Jahr.
Pendlerpauschale: Günstigerprüfung auf das Jahr bezogen – nicht mehr auf den Tag
Arbeitnehmer dürfen für Fahrten zur Arbeit die Pendlerpauschale abziehen oder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel – je nachdem, was für sie günstiger ist. Bisher prüfte das Finanzamt für jeden Tag, welche Alternative zum Ansatz kommt.
Ab 2012 vergleicht der Fiskus die tatsächlichen Kosten des gesamten Jahres mit der Pendlerpauschale für das ganze Jahr (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Unter dem Strich werden betroffene Steuerzahler dadurch weniger Werbungskosten absetzen können.
Kapitalanleger
Kapitaleinkünfte haben keinen Einfluss mehr auf Steuervorteile
Kapitaleinkünfte, von denen bereits die Abgeltungsteuer abgezogen wurde, müssen bisher trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden, um bestimmte Steuervorteile berechnen zu können. Dies gilt für den Abzug von Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Unterhalt nach § 33a Abs. 1 S. 5 EStG und den Ausbildungsfreibetrag. Erhalten Eltern für ihre volljährigen Kinder Kindergeld, müssen für die Ermittlung des Kindeseinkommens ebenfalls die Kapitaleinkünfte erklärt werden.
Ab 2012 ist die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuerklärung in diesen Fällen nicht mehr notwendig.
Genossenschaften prüfen Freistellungsaufträge
Genossenschaften können ab 2012 Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen prüfen und gegebenenfalls vom Kapitalertragsteuerabzug absehen (§ 44a Abs. 4b EStG).
Vermieter
Grenze zur verbilligten Vermietung sinkt
Die verbilligte Vermietung einer Wohnung gilt ab 2012 als vollentgeltlich, wenn die Miete mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Wird diese Grenze eingehalten, sind die Werbungskosten in vollem Umfang abziehbar. Andernfalls müssen sie in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden.
Steuerjahr 2013
Alle Steuerzahler
Weniger Veranlagungsarten - getrennte Veranlagung entfällt
Statt wie bisher sieben wird es ab 2013 nur noch vier Veranlagungsarten geben.
- Einzelveranlagung mit Grundtarif
- Zusammenveranlagung mit Splittingtarif
- Witwensplitting
- Sondersplitting im Trennungsjahr
Die getrennte Veranlagung wird es nicht mehr geben. Stattdessen können sich Ehepartner für eine Einzelveranlagung im Grundtarif entscheiden. Dabei werden beide nach den Regeln für Ledige behandelt. Gemeinsame Kosten werden entsprechend der wirtschaftlichen Belastung aufgeteilt – aus Vereinfachungsgründen können die Ehepartner auch eine hälftige Aufteilung der gemeinsamen Kosten wählen.
Mehr im Internet:
Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes (pdf)
Steuervereinfachungen: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2288 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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