Jahresrückblick: Das sind die meist­ge­le­senen LTO-Artikel im Jahre 2023

31.12.2023

Platz 8: "So ist es halt an der Küste" – Legendäres Urteil zum Wildpinkeln am Meer

Der Ostsee-Strand dient für viele Menschen der Erholung. Ist es eine ordnungswidrige Belästigung der Allgemeinheit, wenn ein Mann hier des Nachts uriniert? Foto: stock.adobe.com/ThomBal

Bei LTO berichten wir auch über kuriose Gerichtsentscheidungen, wie etwa über das wohl legendäre Urteil des AG Lübeck zur Rechtmäßigkeit des Wildpinkelns. Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Muss er aber nicht, so das AG Lübeck, das in seiner Entscheidungsbegründung zuweilen poetisch wird

Zitiervorschlag

Jahresrückblick: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53520 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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