2/2: "Alle Richter zu prüfen, würde bedeuten, sie unter Generalverdacht zu stellen"
LTO: Wenn Sie von Prophylaxe sprechen, kommen wir vorher noch einmal auf die bisherige Praxis zurück. War die Aufhebung des Radikalenerlasses also ein Fehler, da eine Prophylaxe bei der Einstellung wegfiel?
Groß: Am sogenannten Radikalenerlass, der für alle Staatsdienstbewerber galt, gab es vor seiner Aufhebung sehr viel Kritik. So sah man etwa ganze Generationen unter Generalverdacht gestellt. Die damalige Aufhebung war meiner Meinung nach richtig. Zur begrenzten Wiedereinführung muss man nun sagen, dass - wie auch im privaten Leben - Handlungsimpulse immer durch Erlebtes gesetzt werden. Dann setzt das Nachdenken ein, wie man ein negatives Ereignis künftig verhindern kann.
LTO: Wäre es nicht ein logischer Schritt, auch die bereits eingestellten Richter zu überprüfen?
Groß: Alle Richter zu prüfen, würde bedeuten, sie unter Generalverdacht zu stellen. Da hätten wir als Bayerischer Richterverein im Anhörungsverfahren vor der Neuregelung nicht zugestimmt. Die Neuregelung gilt ausdrücklich nicht für alle, die schon mindestens drei Jahre im Dienst sind. Hier geht man zu Recht davon aus, dass etwaige extremistische Einstellungen oder Handlungen in dieser Zeit aufgefallen wären.
Für uns als Richterverein waren drei Dinge maßgeblich für unsere Zustimmung: Erstens, dass die Regelanfrage im jetzigen Sinne hinsichtlich des Personenkreises beschränkt ist und dass zweitens die Betroffenen über etwaige negative Ergebnisse der Anfrage schriftlich informiert werden sowie ihnen drittens die Gelegenheit gegeben wird, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Es ist zum Beispiel auch denkbar, dass ein Fehler seitens des Verfassungsschutzes vorliegt, etwa durch eine Verwechslung oder Ähnliches.
LTO: Sind Sie schon einmal einem Kollegen begegnet, bei dem Sie durch Wort oder Tat Zweifel an der Verfassungstreue hatten?
Groß: Nein, das ist mir noch nie passiert. Nach unserem Selbstverständnis ist klar, dass Extremisten keinen Platz in der Richterschaft haben.
"Ich bin erstaunt, welche Aufmerksamkeit dieser Schritt hervorruft"
LTO: Halten Sie es für möglich, dass Extremisten versuchen, unser Rechtssystem zu unterwandern, oder ist das praktisch nicht machbar?
Groß: Wer unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, wird in der Regel kein Interesse haben, Richter oder Staatsanwalt zu werden. Er muss damit rechnen, über kurz oder lang aufzufallen, etwa in der täglichen Zusammenarbeit, spätestens in seinen Entscheidungsbegründungen. Wer sich bewirbt, weiß, dass er verfassungstreu sein muss.
LTO: Wie erklären Sie sich dann den eben angesprochenen Fall des bayerischen Richters, der Mitglied einer rechtsextremen Band war?
Groß: Was den Betroffen bewogen hat, dennoch zu versuchen, im bayerischen Justizdienst unterzukommen, weiß ich nicht. Da müssten Sie ihn persönlich befragen.
LTO: Wäre es sinnvoll, Verfassungstreue im Studium stärker zu thematisieren, um bereits hier prophylaktisch tätig zu werden?
Groß: Es ist schon heute so, dass die Studenten sich mit den Grundrechten und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts intensiv beschäftigen müssen. Auch Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie werden an den Universitäten gelehrt, spielen aber später in den Prüfungen keine große Rolle mehr.
LTO: Sollte man das ändern?
Groß: Das halte ich nicht für erforderlich.
LTO: Haben Sie die über Bayern hinausgehenden Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Neuregelung so erwartet?
Groß: Ich bin erstaunt, welche Aufmerksamkeit dieser Schritt hervorruft. Ich hätte gedacht, dass es als selbstverständlich erachtet wird, den Zugang zum Richteramt auf diese Weise abzusichern. Gerade in Zeiten, in denen der politische Diskurs heftiger geworden ist und eine Radikalisierung und Spaltung unserer Gesellschaft droht.
LTO: Vielen Dank für das Gespräch.
Walter Groß ist Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins (BRV) und Direktor des Amtsgerichts Fürth.
Die Fragen stellte Till Mattes.
BRV-Vorsitzender zu Verfassungsschutz-Prüfung für Richteramt: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20884 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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