Interview zur bevorstehenden Corona-Schutzimpfung: "Gesetz muss die Impf­stoff-Ver­tei­lung regeln"

Interview von Hasso Suliak

25.11.2020

Impfstoff gefunden, Impfzentren bald fertig. Was allerdings noch fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die die Verteilung des Impfstoffs regelt. Ethikrat-Mitglied und Staatsrechtler Steffen Augsberg kann das nicht nachvollziehen.

LTO: Herr Professor Augsberg, der Deutsche Ethikrat hat gemeinsam mit Mitgliedern der StändigenImpfkommission (STIKO) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina Empfehlungen veröffentlicht, wie der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden soll.  Wie lässt sich das gerecht und rechtssicher erreichen?

Prof. Dr. Steffen Augsberg: Da der Impfstoff vermutlich zunächst nicht für alle Impfwilligen in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen wird, ist für die Entwicklung eines Verteilungsplanes eine Priorisierung notwendig. Oberstes Ziel ist es dabei, diejenigen zu schützen, die ein signifikant hohes Risiko haben, an Covid-19 schwer zu erkranken oder daran zu sterben. 

Die Priorisierung muss medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien folgen. Diese sind der Bevölkerung verständlich darzulegen, damit die Priorisierung als gerechtfertigt wahrgenommen werden kann. Eine überzeugende Begründung ist wichtig, genauso aber auch eine gesetzliche Absicherung.

Sie haben drei Gruppen definiert, die als erste in den Genuss der Impfung kommen sollen. Welche sind das?

Wir empfehlen diejenigen vorrangig zu impfen, die bei einer Erkrankung an Covid-19 das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung tragen. Die STIKO, die beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist, führt systematische Analysen durch, um die jeweils relevanten Risikogruppen herauszuarbeiten und intern zu gliedern. Bereits jetzt ist evident, dass ein hohes Lebensalter den bei weitem stärksten und einfachsten feststellbaren Risikofaktor darstellt. Aber allein das Alter zählt nicht: Auch bei jungen Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf deutlich erhöht sein.

(c) Deutscher Ethikrat/Foto: Reiner Zensen

Die zweite zu priorisierende Gruppe sind diejenigen, die den an Covid-19 Erkrankten beistehen und zugleich selbst gegebenenfalls erhöhte Risiken tragen. Also Mitarbeiter*innen von stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege, die aufgrund berufsspezifischer Kontakte ein signifikant erhöhtes Risiko für eine Infektion haben, gegebenenfalls zusätzlich für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Oder die als Multiplikatoren das Virus in die Einrichtungen hinein und in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen können.

Als dritte Gruppe kommen schließlich Menschen in Positionen in Betracht, die für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen. Darunter fallen etwa das Personal in den Gesundheitsämtern, der Polizei- und Sicherheitsbehörden, der Feuerwehr, Lehrer und Erzieher, insbesondere, wenn sie direkten, risikoerhöhenden Kontakt mit Patienten, Angehörigen von Risikogruppen oder potenziell Infizierten haben.

"Solidarbereite Personen zeigen Verantwortung"

Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, also der Großteil der Bevölkerung, muss warten.

So ist es. Das ist auch unter Gerechtigkeitsaspekten angemessen: Wenn eine Person durch ihren persönlichen Zustand oder durch ihre Berufstätigkeit deutlich höher gefährdet ist als die Allgemeinbevölkerung, selbst schwerwiegend oder sogar tödlich zu erkranken oder durch eine Transmission andere Menschen solch erhöhten Risiken auszusetzen, sollte diese Person bevorzugt behandelt und prioritär geimpft werden.

Dieser Gerechtigkeitsaspekt ist eng verknüpft mit dem ethischen Grundsatz der Solidarität: Solidarbereite Personen zeigen Verantwortung gegenüber stärker gefährdeten Personen und stellen dafür den eigenen Anspruch auf ihren raschen Gesundheitsschutz – zumindest zeitweilig – zurück.

Rechnen Sie nicht mit zahllosen Klagen, weil sich Menschen zu einer der von ihnen genannten Gruppen zugehörig fühlen und das ggf. auch durchsetzen wollen?

Nein, aber es kommt in der Tat auf ein überzeugendes, transparentes Konzept an. Die STIKO wird noch vor Jahresende eine auf wissenschaftlichen Daten basierende Matrix vorlegen, in der verschiedene Personengruppen genauer (binnen-)hierarchisiert werden. Durch evidenzbasierte Begründungen wird transparent gemacht, warum welche Personengruppe welchem Prioritätsgrad zugeordnet wird. 

Aber in Stein gemeißelt ist das dann nicht: Weitere Anpassungen können im Verlauf der Epidemie nötig werden, wenn sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben oder weitere Impfstoffe verfügbar sein werden.

"Es wundert mich, dass es noch keine gesetzliche Regelung gibt"

Aber die STIKO ersetzt doch nicht den Gesetzgeber. Muss dieser nicht auch das Thema Impfverteilung angehen und seine Priorisierungsentscheidungen gesetzlich regeln?

Richtig - und es wundert mich auch, warum das nicht bereits geschehen ist. Das Infektionsschutzgesetz bietet bislang eine unzureichende Basis, und genauere inhaltliche Aussagen zur Verteilung können auch nicht direkt dem Grundgesetz entnommen werden. Deshalb steht der Gesetzgeber in der Verantwortung, für die Impfungen präzise gesetzliche Grundlagen zu schaffen.  Denn die Entscheidung, wie der Impfstoff verteilt wird, betrifft in erheblichem Maße die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Ohne eine klare parlamentsgesetzliche Regelung geht es nicht. 

Wir haben daher angeregt, dass der Gesetzgeber eine etwa dem Schweizer Recht (Art. 61 Epidemienverordnung) vergleichbare Regelung schafft, die unter den Bedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Priorisierungskriterien sowie Personengruppen normiert.  Weitere Konkretisierungen könnten dann in einer Rechtsverordnung oder auch einer vom Gesundheitsministerium gebilligten STIKO-Empfehlung erfolgen.

Jedenfalls sollte auch das Parlament in der Frage der Impfverteilung mitreden?

Aber definitiv. Bundestag und Landesparlamente müssen auch bei diesem Thema vorab beteiligt werden. Ich halte die derzeitige Praxis für fatal: Mittwochs entscheiden die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten, donnerstags dann erst das Parlament. Das unterstützt problematische Vorstellungen vom Parlament als eigentlich irrelevanter "Schwatzbude". 

Dass die Bundeskanzlerin, bei aller Wertschätzung, derartig die Dinge an sich zieht, ist verfassungsrechtlich so nicht vorgehsehen. Eine frühzeitige Beteiligung der Legislative ist unerlässlich. Auch und gerade unter Pandemiebedingungen benötigen wir zudem eine größere Toleranz für abweichende Ansichten und Lösungsvorschläge.

"Impfpflicht nur unter ganz besonderen Voraussetzungen"

Bei der Corona-Impfung betont der Ethikrat die Selbstbestimmung und setzt auf Freiwilligkeit. Auch die Bundesregierung will keine Impfpflicht einführen. Halten Sie eine solche unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise für möglich?

Allenfalls für eine präzise definierte Personengruppe ließe sich eine Impfpflicht rechtfertigen. Zum Beispiel für Personal, das – wie auf Intensivstationen oder in Pflegeheimen - in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe steht. Zudem muss feststehen, dass nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten. 

Aber auch in diesem Kontext wären Vorgaben des Gesetzgebers erforderlich. Deren konkrete Anwendung müsste dann im Lichte der sich weiterentwickelnden Kenntnislage zu Wirk- und Risikoprofilen der neuen Impfstoffe stetig überprüft werden. Das heißt: Eine bereichsspezifische Impfpflicht käme erst dann in Betracht, wenn eine ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.

Apropos ausreichende Beobachtung des Impfstoffes: Es ist noch längst nicht geklärt, dass die jetzt schon gefeierten Impfstoffe keine Nebenwirkungen haben. Selbst Menschen, die einer Impfung aufgeschlossen gegenüber sind, haben Sorge, dass die ziemlich schnelle Entwicklung der Impfstoffe möglicherweise mit großen Risiken verbunden ist.

Das ist nachvollziehbar, und in der Tat ist – trotz der der Zulassung vorgeschalteten Massentests – noch nicht absehbar, ob es unerwartete Nebenwirkungen der Impfstoffe geben wird, etwa bei bestimmten Vorerkrankungen oder der Einnahme bestimmter Medikamente. Wichtig ist daher, dass mit dem Beginn der Impfungen akribisch beobachtet wird und eine öffentlich einsehbare, transparente Wissensbasis geschaffen wird. Auch an dieser Stelle halte ich übrigens gesetzliche Vorgaben für wünschenswert. 

Was mich im übrigen zuversichtlich stimmt: Es sind ja inzwischen bereits diverse unterschiedliche Impfstoffe entwickelt worden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie alle identische, unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, ist gering.

Gestatten Sie eine letzte Frage. Wenn bestimmte Gruppen demnächst flächendeckend geimpft sind und andere nicht, könnten erstere ja von gelockerten Corona-Maßnahmen profitieren. Besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft zum Beispiel beim Restaurantbesuch?

Das wäre m.E. nur dann der Fall, wenn der Impfstoff käuflich zu erwerben wäre und sich ihn manche eher leisten könnten als andere. Wenn die von uns empfohlenen Kriterien der Verteilung aber klar gesetzlich geregelt und eingehalten werden, habe ich keine Sorge.

Vielen Dank für das Gespräch.

Der Gesprächspartner Prof. Dr. Steffen Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Gießen und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

Zitiervorschlag

Interview zur bevorstehenden Corona-Schutzimpfung: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43536 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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