Am Freitag veranstaltet die Kanzlerin einen Live-Chat zum Thema Integration. Im Vorfeld wurde die Frage aufgeworfen, ob Merkel dafür nicht eigentlich eine Rundfunklizenz braucht. Der Direktor der Medienanstalt Berlin Brandenburg Hans Hege sieht das im LTO-Interview locker. Er erklärt, welche staatlichen Medienaktivitäten er für problematischer hält und warum alle Medien lizenzfrei sein sollten.
LTO: Herr Dr. Hege, was plant Angela Merkel da eigentlich?
Hege: Der Google-Hangout mit der Kanzlerin soll ein neues Format werden, also nicht nur einmal stattfinden. Dabei wird Merkel mit bis zu neun Teilnehmern dieses Mal über das Thema Integration diskutieren. Außerdem konnten bereits vorab Fragen gestellt werden.
Notwendig live dabei sind nur die Teilnehmer an dem Chat, für die das Ganze wiederum durch die Möglichkeit der Interaktion interessant wird. Wobei es das früher natürlich auch schon gab über Telefonanrufe. Wer nur zuschauen will, kann das bequemer zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt durch Abruf. Ich vermute, dass die nichtlineare Nutzung viel größer ist als die lineare Live-Nutzung.
LTO: Wieso könnte der Hangout rundfunkrechtlich relevant sein?
Hege: Die Frage ist, ob das unter den Rundfunkbegriff des Staatsvertrags fällt. Wenn dies der Fall ist, bräuchte man eine Lizenz dafür.
LTO: Wie sehen Sie das?
Hege: Ich persönlich denke, dass der Rundfunkbegriff nicht inflationär gebraucht werden sollte. Das geltende Recht bietet dafür auch genug Möglichkeiten. So verweist der Rundfunkstaatsvertrag ja darauf, dass ein Angebot einen Sendeplan haben muss, um als Rundfunk qualifiziert werden zu können. Diesen Begriff verstehe ich so, dass mit einem Sendeplan eine bestimmte Abfolge von Sendungen zusammengestellt wird, die unmittelbar aufeinander folgen. Daraus ergibt sich dann auch die besondere Wirkung des Rundfunks. Beispielsweise RTL verwendet sehr viel Mühe darauf, einen Audience-Flow hinzukriegen, um die Leute bei einem Programm zu halten. Die bloße Ankündigung im Internet, hin und wieder eine Kochshow online zu stellen, entspricht dem nicht.
"Auch Blogger brauchen keine Lizenz für einen Hangout"
LTO: Ein Google-Hangout ist also kein Rundfunk und Merkel kann ihren Chat morgen problemlos veranstalten?
Hege: Genau. Und zwar egal, ob Merkel oder ein Blogger ihn veranstaltet. Und das gilt auch für wiederholte Hangouts, die in keinem unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen. Daher hat mich auch eher gestört, dass die Blogger teilweise den Eindruck bekamen, sie bräuchten eine Rundfunklizenz und Merkel nicht. Da fühlten die sich natürlich nicht richtig behandelt.
LTO: Sehen Ihre Kollegen von den anderen Landesmedienanstalten das genauso?
Hege: Was den einmaligen Hangout der Kanzlerin betrifft, ja. Ansonsten besteht noch Diskussionsbedarf. Im Moment steht ja erstmal nur ein einziger Hangout an.
LTO: Würde man inhaltlich nicht eher sagen, dass Merkel da Öffentlichkeitsarbeit betreibt, und nicht Journalismus?
Hege: Ja, das ist eher staatliche Öffentlichkeitsarbeit und da stellt sich natürlich die Frage, wo diese ihre Grenzen hat. Die Bundesregierung verfügt ja über Mittel, die es auch erlauben würden, attraktivere Sendungen zu produzieren als einen Google-Hangout. Wenn das dann Rundfunk wäre, dürfte wegen der Staatsfreiheit des Rundfunks nach dem Landesrecht dafür keine Lizenz erteilt werden.
Interview zu Merkels Google-Hangout: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8559 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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