Großdemonstrationen #Fridaysforfuture: "An diesem Freitag müssen die Schulen beur­lauben"

von Tanja Podolski

14.03.2019

Auch an diesem Freitag werden weltweit Schüler gegen den Klimawandel demonstrieren. Die Nerven liegen blank, in NRW gehen Gerüchte von Denunziationen um. Juristisch geht es um Grundrechtskollisionen - und um Sanktionen gegen die Schüler.

Seit Monaten finden weltweit und auch in vielen Städten Deutschlands an jedem Freitagvormittag Demonstrationen von Schulpflichtigen gegen den Klimawandel statt. An diesem Freitag nun sollen die Demonstrationen besonders groß werden: In den sozialen Medien rufen die Organisatoren zur Teilnahme in grüner Kleidung auf, seit Tagen finden gemeinsame Aktionen zum Bemalen von Plakaten statt. Und nicht alle wollen unerlaubt fernbleiben: Viele Schulpflichtige beantragen bei der Schule die Beurlaubung vom Unterricht.

Gleichzeitig informieren die Schulministerien über die Konsequenzen unerlaubten Fernbleibens und FDP-Chef Christian Lindner erklärt, die Kinder sollten den Klimawandel doch "Profis" überlassen. Derweil haben norwegische Parlamentarier die Initiatorin der Demonstrationen, die Schülerin Greta Thunberg, für den Friedensnobelpreis nominiert. Die Demonstrationen spalten die Menschen in Befürworter des Engagements der Schüler und solche, die sie lieber in der Schule sehen möchten.

Versammlungen können nicht verboten werden

Das spiegelt die Grundrechte wieder, um die es geht. Das Versammlungsrecht aus Art. 8 Grundgesetz (GG) kollidiert mit dem Recht auf Bildung aus Art 7 GG, aus dem nach fast ganz herrschender Meinung auch die Schulpflicht abgeleitet wird. Wichtiger Aspekt: "Die Versammlungsfreiheit erfordert Gründrechtsmündigkeit, die aber selbstverständlich auch bei Minderjährigen gegeben ist, soweit sie die Bedeutung ihrer politischen Freiheitsrechte verstehen", sagt Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz.

Könnte man die Versammlungen verbieten, um die Schüler davon abzuhalten, die Schule zu schwänzen? Nein, denn "die Versammlungsbehörde kann dem Demonstrationsrecht keine schulrechtliche Regelung entgegenhalten, weil die Versammlungsfreiheit nicht davon abhängt, ob die Versammelnden aus anderen Gründen - wie der Schulpflicht -, die nichts mit der Versammlung selbst zu tun haben, an der Teilnahme gehindert wären", sagt Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn. Auch eine Auflösung der Versammlung, weil möglicherweise Schulschwänzer unter den Demonstrierenden sind, oder gar das Herausziehen einzelner Teilnehmer zur Durchsetzung der Schulpflicht anlässlich der Versammlung, hält er für "schlicht unverhältnismäßig".

Nicht jeden Freitag, aber an diesem schon: Schulen müssen beurlauben

Die Demonstranten brauchen allerdings eine Beurlaubung von der Schule – oder sie müssen mit Sanktionen rechnen. "So moralisch nachvollziehbar eine solche Demonstration sein mag, die Schulpflicht kann das Versammlungsrecht einschränken", erklärt Gärditz. Weil die Versammlung allerdings nicht illegal ist, muss die Schulleitung ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben, wenn Schüler eine Beurlaubung beantragen.

"Demonstrationen an jedem einzelnen Freitag sprengen sicherlich den Rahmen", meint der Juraprofessor, "weil dann substanziell der Bildungsauftrag vereitelt wird." Für diesen Freitag allerdings gelten besondere Regeln, da diese Demonstration eine konzertierte, weltweit organisierte Veranstaltung sei, die auf eine besondere Wirkung der Versammlung abziele. "In so einer Situation, wenn es also um eine einzelne Demonstrationsteilnahme eines Schülers geht, kann das Ermessen der Schulleitung auf Null reduziert sein", so Gärditz. Das bedeutet, die Schulleitung kann gar nicht anders, als eine Genehmigung zu erteilen – wohlgemerkt, wenn die Schüler nicht ohnehin schon jeden Freitag blau gemacht haben.

Eskalation in NRW

Die möglichen Sanktionen haben in Nordrhein-Westpalen derweil besondere Blüten getrieben. Während NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer im Landtag und in einem Brief an die Schulen darüber informiert hatte, dass eine Teilnahme am weltweiten Aktionstag als Projekttag möglich sei, war über Twitter am Donnerstag zu lesen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Schulen bitte, die Schüler namentlich zu benennen, die am Freitag an der #fridaysforfuture-Demonstration teilnehmen. Das stimmt so nicht. "Wir haben kein Schreiben flächendeckend an unsere Schulleitungen im ganzen Regierungsbezirk Düsseldorf versendet", teilte die Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage der LTO mit.

Lediglich der Schulamtsbezirk Wuppertal habe am 8. März ein Schreiben erhalten, weil in Wuppertal eine außerordentlich große Schüler-Demonstration geplant gewesen sei. „Um einen Überblick über das Geschehen vor Ort erhalten zu können, haben wir um die Meldung der Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen (ohne Namen) gebeten, um mögliche Hilfestellungen für die Schulen besser besprechen und planen zu können. Für vier Fehlstunden können im Übrigen keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden“, so die Bezirksregierung.

Der Schulleiter eines Düsseldorfer Gymnasiums habe jedoch laut Mitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW nach Berichten von mehreren Eltern Strafzahlungen für Schüler angedroht, die an der Demonstration teilnehmen. Genehmigte Beurlaubungen habe er widerrufen.

Tatsächlich denkbare Sanktionen

Die Bezirksregierung in Düsseldorf hingegen teilte als mögliche Sanktionen mit: erzieherische Maßnahmen als pädagogische Einwirkung (z.B. Hinweise, Ermahnungen, Eintrag ins Klassenbuch, Ansprache des Direktors), Ordnungsmaßnahmen (z.B. Androhung eines Schulverweises), Zwangszuführung durch das Ordnungsamt oder die Polizei oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (kann mit der Festsetzung eines Bußgeldes enden). Zwangsvorführungen oder Bußgelder sind Maßnahmen, die normalerweise bei notorischen "Keinen Bock"-Schulschwänzern ergriffen werden.

"Aus meiner Sicht ist die Bezirksregierung vor allem pädagogisch gefragt", sagt Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf mit Spezialisierung im Beamtenrecht. "Denn Lehrer, Schulen und die Schulverwaltung müssen eine Antwort darauf finden, wie sie mit den Demonstrationen umgehen wollen. Ist das gelebte Demokratie und praktische Schulbildung, die begrüßenswert ist? Oder ist das Freizeitvergnügen, unter dem andere Fächer leiden müssen?" Diese Fragen seien zu entscheiden und dann in den Schulen, in den Klassen zu bearbeiten. "Eine Namensliste könnte natürlich auch dazu genutzt werden, die oft zitierte Schulpflicht durchzusetzen", so der Öffentlich-Rechtler. "Aber ein Blick ins Gesetz zeigt, dass auch hier der Gesetzgeber zuerst daran denkt, dass auf den Schulbesuch hingewirkt wird. Also im Gespräch zwischen Lehrern, Eltern und Schülern - der Weg bis zu Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen wäre weit".

Aus Sicht von Hotstegs könnte ein Ergebnis könnte doch sein, "dass die Schulen das Thema konstruktiv aufgreifen und mit Schülern erarbeiten, wie sie noch effektiver ihre Interessen artikulieren. Durch Petitionen, Bürger- und Volksinitiativen, lokal, regional. Ich bin nicht sicher, ob alle Politikerinnen und Politiker schon ahnen, dass sie das Thema dann noch häufiger auf dem Tisch liegen haben werden."

Zitiervorschlag

Großdemonstrationen #Fridaysforfuture: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34393 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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