Deutsche Eisenbahnregulierung gebilligt: Generalanwalt sieht keine Defizite bei der Deutschen Bahn

von Dr. Anselm Grün

12.09.2012

Nach einer Klage der Europäischen Kommission vor dem EuGH erhofften sich zahlreiche Wettbewerber der Deutschen Bahn eine Verschärfung der Eisenbahnregulierung in Deutschland. Nun empfiehlt der Generalanwalt dem EuGH jedoch, die Klage abzuweisen. Warum eine Trennung von Verkehr und Schiene damit aber noch nicht endgültig vom Tisch ist, erklärt Anselm Grün.

Die Europäische Kommission hat, neben zahlreichen anderen Mitgliedstaaten, auch die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde wurden unionsrechtliche Vorgaben zur Regulierung der Eisenbahnmärkte hierzulande nicht ausreichend umgesetzt. Kern des Streits sind dabei die Trennung von Netz und Bahnbetrieb sowie Anreize zur Senkung der Trassenentgelte.

Die Holdinggesellschaft Deutsche Bahn AG hält gleichzeitig die Mehrheit an den Transportgesellschaften der Deutschen Bahn sowie der Schienenwegsbetreiberin DB Netz AG. Diese Mehrheitsbeteiligung nährt in Brüssel den Verdacht einer Abhängigkeit. Deshalb verlangt die Kommission besondere Sicherungsmaßnahmen, zu denen etwa das Verbot eines Doppelmandats in den Vorständen, eine Karenzzeit für Mitarbeiter für den Wechsel zwischen den Sparten und Vorkehrungen gegen jeden Informationsaustausch zwischen den Sparten zähle.

Sie stützt sich dabei auf die europäischen Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG, die vorschreiben, dass so genannte wesentliche Funktionen von einer unabhängigen Stelle vorgenommen werden müssen. Dazu zählen netzzugangsrelevante Maßnahmen wie die Zuweisung von Trassen und Entscheidungen über die Trassenentgelte. Diese Stelle muss rechtlich, organisatorisch und in ihrer Entscheidungsfindung von Unternehmen getrennt sein, die selber Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen.

Die Schlussanträge von Generalanwalt Niilo Jääskinen endeten nun mit einer Überraschung: Am vergangenen Donnerstag wies er die Argumente der Kommission zurück und empfahl dem EuGH, die Klage abzuweisen.

Generalanwalt geht von Unabhängigkeit der DB Netz AG aus

Die Bundesregierung hat die Forderungen der Kommission stets zurückgewiesen. Auch der im Januar 2012 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für ein neues "Eisenbahn-Regulierungsgesetz" enthielt keine der von der Kommission geforderten Maßnahmen. Dafür hat Raumsauers Ministerium viel Kritik von Wettbewerberverbänden erhalten – auch und gerade unter Verweis auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren.

Der Generalanwalt stellte vergangene Woche aber fest, dass die Richtlinien die von der Kommission geforderten Sicherungsmaßnahmen gerade nicht vorsähen. Zudem vermisst er konkrete Beweise dafür, dass die Holding Einfluss auf die Wahrnehmung der wesentlichen Funktionen bei der DB Netz AG nähme.

Die Faktenlage, nämlich entsprechende Passagen im Beherrschungsvertrag zwischen Holding und DB Netz AG sowie in der Geschäftsordnung des Vorstandes der DB Netz AG, weise eher auf eine gesicherte Unabhängigkeit hin, so Jääskinen in seinen Schlussanträgen.

Zitiervorschlag

Deutsche Eisenbahnregulierung gebilligt: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7057 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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