Nach ihrer Entwicklung im 19. Jahrhundert war die elektrische Glühlampe Gegenstand vieler juristischer Auseinandersetzungen. Am Ende wurde sie sogar zum Sachverhalt staatstheoretischer Sorge. Eine Auslese.
Was passiert mit der Gedenktafel am BGH? Eine von Präsidentin Bettina Limperg beauftragte Untersuchung zeigt: Die meisten geehrten Juristen waren am NS-Unrecht beteiligt. Annette Weinke rezensiert den Sammelband mit den Ergebnissen.
Für junge Männer, die mindestens ein Elternteil im Krieg verloren hatten, war in der Bundesrepublik eine Ausnahme von der Wehrpflicht vorgesehen. Uneheliche Söhne hatten hier aber ein merkwürdiges Problem.
Nach dem Kriegsende in Europa am 8./9. Mai 1945 und der Wiederaufnahme des Justizbetriebs erhielten die westdeutschen Richter eine umstrittene Dienstanweisung: Sie sollten NS-Recht nicht mehr anwenden. Das war gar keine leichte Übung.
Otto von Bismarck hatte eine hellsichtige Idee. Und schon Friedrich Naumann wusste, wozu man den 1. Mai gebrauchen kann. Ein Feiertagsfeuilleton von Martin Rath.
Im globalen Dorf dämmert die Einsicht, dass China mehr sein könnte als der fleißige Handwerker, bei dem alle in der Kreide stehen. Um die Vermittlung chinesischer Tricks bemüht ist der Schweizer Sinologe und Jurist Harro von Senger.
Obwohl sie zu den populärsten Herabsetzungen zählt, die sich in deutscher Sprache mitteilen lassen, gilt zu klären, was sich hinter ihr verbirgt: der menschlichen Dummheit. Eine hoffentlich nicht allzu dumme Übersicht von Martin Rath.
Im Sommer 1933 bauten die Nazis die Verfassung der ersten Republik sukzessive ab. Die Blaupause dafür war ein zehn Jahre alter "Notstandsverfassungsentwurf", der längst hätte bekannt sein müssen, erläutert Sebastian Felz.