Rainer Griesbaum: "Nestor der Terrorbekämpfung"

von Martin Rath

15.12.2013

2/2: Bei Folter-Beweisen bleibt man Behörden-Vertreter

Dass die "bloße Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen" seit 2002 von § 129a StGB nicht mehr erfasst wird, begrüßt Griesbaum. Als Beleg für Liberalität im rechtspolitischen Denken des "Nestors der Terrorbekämpfung" mag das trotzdem nicht reichen – eher scheint es die Einsicht in die begrenzte Leistungsfähigkeit der rund 40-köpfigen GBA-Abteilung für Terrorfragen zu belegen. Diese Vermutung wird durch Äußerungen zu einem anderen juristischen Komplex gestützt.

In den Verhandlungen des 67. Deutschen Juristentages (DJT), 2008 in Erfurt, nahm Griesbaum zu einer kontroversen Frage Stellung, die ein großes Interesse an Handlungsfreiheit seiner Behörde und nur wenig Bedürfnis an anti-europäischem, juristischem Prinzipiendenken erkennen ließ. Die am Strafrecht interessierten DJT-Teilnehmer diskutierten Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote, die im deutschen Strafprozessrecht – so die wohl überwiegende Meinung der Referenten – unzureichend gesichert seien.
Namentlich für Zeugenaussagen zu terroristischen Zusammenhängen, die von US-amerikanischen Sicherheitsorganen und denen anderer verbündeter Staaten übermittelt würden, wollte Griesbaum keine Vermutung der Unverwertbarkeit formuliert sehen, "auch wenn sie aus Ländern stammen, bei denen davon auszugehen ist, dass mit Terrorverdächtigen nicht allzu 'zimperlich' umgegangen" werde.

Das strenge Beweisverwertungsverbot der US-amerikanischen "Fruit of the poisonous tree"-Doktrin, die Beweismittel ausschließt, wenn sie auf einer illegalen Methode beruhen, möchte Griesbaum hierzulande nicht etabliert sehen: Weil deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte ausländische Ermittler nicht zu vertretbaren Methoden "disziplinieren" könnten. Weil zudem das deutsche Amtsermittlungsprinzip vom Anspruch lebe, "materielle Wahrheit" zu erkennen und Beweismittelausschlüsse dabei hinderlich seien. Und – hier scheint endlich der jahrzehntelange Behördenvertreter durch – es der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln sei, wenn zweifelhafte Beweismittel generell, etwa schon bei der "Schöpfung" eines Anfangsverdachts, ausgeschlossen würden.

Mehr Montaigne – weniger Bodin!

Michel de Montaigne (1533-1592), ein skeptischer Philosoph und ein mit den Behörden der frühen Neuzeit bestens vertrauter Jurist, bemerkte zum Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und seiner juristischen Bearbeitung durch Strafrechtsgelehrte an (Essais III/11): "Die Hexen in meiner Nachbarschaft geraten jedesmal in Lebensgefahr, wenn ein neuer Autor den Wirklichkeitsgehalt ihrer Visionen nachzuweisen sucht."

Das war eine doppelbödige Ironie. Einerseits war sie gegen eine juristische Spitzenkraft seiner Zeit gerichtet, Jean Bodin (1530-1596), dem wir nicht nur die staatsrechtliche Erfindung der "Souveränität" verdanken, sondern auch ein einflussreiches Werk zur Förderung der Hexenverfolgung.

Montaignes Spott müssen aber auch die "Hexen" erdulden: darunter nicht nur windige Kräuterhexen, sondern auch manch ein geheimbündlerischer, halbintellektueller Spinner, der glaubte, mit magischen Kräften aufs Weltgeschehen einwirken zu können. Gewisse Verwandtschaftsgrade zu den linksradikalen Herrschaften der 1970er- bis 1990er-Jahre oder zur islamistischen Nachbarschaft in mancher deutschen Großstadt wird man wohl ausmachen können. Warum für derlei Spinner das gute alte "Kernstrafrecht" nicht genügt, sollte von Strafjuristen stets solide begründet werden können.
Zukünftigen "Nestoren der Terrorbekämpfung" wünscht man jedenfalls einen guten Instinkt bei der Unterscheidung zwischen ernsthaft bedrohten Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit oder Freiheit und der für Außenstehende nur schwer einzuschätzenden Bedrohung der Staatssicherheit.

In den Schriften und Beiträgen des zum Jahresende pensionierten Rainer Griesbaum lässt sich zwar, gottlob, kein Bodin entdecken. Aber leider auch nur wenig Montaigne.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Rainer Griesbaum: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10364 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen