Nimmt der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht an, kommt es zum Annahmeverzug. Wie gut kennen Sie sich noch aus was Obliegenheiten, Pflichtverletzungen, Verschulden etc. in dieser Hinsicht angeht? Finden Sie es hier heraus!
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LTO-Quiz zum Annahmeverzug: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46600 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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