Seite 2/2: Eile macht Unternehmer kriminell
Schon unter den Bedingungen einer funktionierenden Marktwirtschaft haben der Unternehmer und der Kriminelle eine Eigenschaft gemeinsam – auf hohem Abstraktionsniveau –: beide erreichen einen Vorteil nur, indem sie von einer Norm abweichen. Im Fall des Unternehmers ist dies eine Innovation in Form einer technischen Entwicklung, wichtiger noch: einer Innovation in Gestalt einer entdeckten einer Chance am Markt, die noch kein Wettbewerber erkannt hat.
Unter den gewöhnlichen Umständen einer halbwegs funktionierenden Markt- und Geldwirtschaft wird der Unternehmer sorgfältig mit dem "Normbruch" – beispielsweise in Form einer neuen, aggressiven Vermarktungsstrategie – umgehen. Seine kaufmännische Reputation, die ihm am Markt einige Transaktionskosten erspart – der deutsche Unternehmer liefert lieber wie bestellt, nicht wie ein US-Geschworenengericht den Leistungsumfang definiert – ist zu wichtig, als sie durch Geschäftspraktiken zu gefährden, die unter die Tatbestände von Betrug, Unterschlagung oder Nötigung subsumiert werden könnten. Vermutlich stöhnte manch mittelständischer Unternehmer über die "Erpressung" durch die großen Kfz-Hersteller, als in den 1980er-Jahren die Fertigungsprozesse auf "just in time" umgestellt wurden, und ihnen die Effizienzberater der mächtigen Vertragspartner engmaschigste Vorgaben für ihre Fertigungs- und Lieferungsprozesse machten. Vor einem Strafgericht ist das nie verhandelt worden.
Verbrecher können künftige Moral vorwegnehmen
Unter "künstlichem" Druck durch den Zusammenbruch der allgemeinen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen konnten Unternehmer hingegen den Wert ihrer Reputation schon einmal vergessen – so unter den von Techmeier dargestellten Verhältnissen im Gebiet der früheren DDR. Seine historische Analyse bleibt aber nicht bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der DDR-Privatisierung stehen, die in seinen Fallanalysen auch mit Darstellungen von Unternehmensprivatisierungen ohne juristischen Fehl und Tadel abgeglichen werden.
Die Dissertation bereitet regelrecht Vergnügen, wenn in einem historischen Exkurs die grausamen Märchen kritisiert werden, die Michel Foucault (1926-1984) erfolgreich verbreitet hat: Der sehr französische Philosoph prägt die Vorstellung vieler Nichtjuristen vom Strafrecht – als einer Veranstaltung, die den modernen Menschen zu Arbeitssklaven des Kapitalismus gemacht habe, um den Meisterdenker mäßig polemisch zuzuspitzen. Bei Techmeier bleibt davon nunmehr so viel:
"Historisch wurde das Strafrecht entwickelt, um jene Person zu stigmatisieren, die mittels der Kommunikation über ihre geschäftliche Reputation nicht zu disziplinieren ist: 'Den Unterschichtskriminellen'."
Das drohende Bild des "Unterschichtskriminellen", der nichts zu verhandeln hat, lässt Unternehmer bei strafrechtlich subsumierbaren Vorgängen "extrem hohe Ressourcen" einsetzen, "um nach Möglichkeit bereits das Ermittlungsverfahren … zeitig zu beenden". Als den tieferen Grund dafür, dass Konflikte zwischen Unternehmern – trotz möglicher Subsumierbarkeit unter die einschlägigen Normen – selten vors Strafgericht kommen, benennt Techmeier die Notwendigkeit, später noch Geschäfte miteinander machen zu können.
Angesichts der enormen Fleißarbeit einer empirischen rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit möchte man (von einer Handvoll Tippfehlern abgesehen) kaum mäkeln. Vielleicht wäre etwas mehr Mut zur – prognostischen – Einordnung von Wirtschaftsdelinquenz in Deutschland angebracht. Der Münchener Arbeitsrechtler Volker Rieble notierte beispielsweise für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "myops" (16, S. 46–59) ein Gänsehaut erregendes Verlaufsprotokoll des Rückkaufs der EnBW-Aktien durch den gewesenen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Stefan Mappus, unter denkwürdiger Missachtung kaufmännischer, haushälterischer und anwaltsethischer Normen.
Unternehmer wie Kriminelle müssen innovativ sein, um Erfolg zu haben, formulierte Techmeier, Normbruch lässt sich als Innovation betrachten. Gegen die vorschnelle moralische Verurteilung des Normbruchs fand er bei Émile Durkheim (1858-1917) den schönen Satz, dass das Verbrechen eine "Antizipation der zukünftigen Moral sein" kann.
In Zeiten der Euro-Krise, der Osterweiterung der Europäischen Union sowie der Forderung, ganze Volkswirtschaften sollten – zackzack – durch Privatisierung saniert werden, fragt sich, welche gegenwärtige Moral jene Manager, Unternehmer, Consultants und Politiker antizipiert, vorweggenommen haben, die vor 20 Jahren die DDR-Wirtschaft – zackzack – sanierten.
Am Fall Mappus illustriert Rieble, wie künstlich erzeugter Zeitdruck zu möglicherweise strafwürdigem Fehlverhalten führt, so wie Techmeier die im politisch-ökonomischen Desaster entstandene Zeitnot als "kriminogen" identifiziert.
Die Eile hat, nach einem islamischen Sprichwort, der Teufel erfunden. Was aber eilt heute und wo stecken die Teufelsanbeter aktuell?
Literaturhinweise:
Ingo Techmeier: "Das Verhältnis von Kriminalität und Ökonomie. Eine empirische Studie am Beispiel der Privatisierung ehemaliger DDR-Betriebe", VS Verlag für Sozialwissenschaften / Springer, Wiesbaden 2012 | Die Zeitschrift "myops" erscheint im 4-Monatsrhythmus bei C.H. Beck.
Martin Rath, Wirtschaftskriminalität: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7085 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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