Fälle auswendig zu lernen, ist für das Examen nur begrenzt hilfreich. Von einigen höchstrichterlich entschiedenen sollte man aber mal gehört haben. Wie gut kennen Sie die relevanten Entscheidungen der vergangenen drei Jahre?
Wer sich bei eBay selbst überbietet, der …?
nächste FrageGanz genau! Die an sich selbst gerichteten Angebote sind nach Meinung des BGH unwirksam. Weitere Angebote des Mitbieters ebenfalls, weil eine Auslegung der Willenserklärungen ergebe, dass nur unter der Bedingung ein Angebot vorliegt, dass der Bieter nicht ohnehin schon Höchstbietender ist. Nachzulesen in BGH v. 24. 8. 2016, Az. VIII ZR 100/15, wo es am Ende – wegen Weiterveräußerung – aber auf SE hinausgelaufen ist.
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