Was man unter einem Vermögensschaden versteht, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie das Strafrecht seit dem Examen eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der "Lastschriftreiterei"? Und wo war denn noch gleich der Computerbetrug geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!
Im Strafrecht wird zwischen Vermögensdelikten im engeren und im weiteren Sinne unterschieden. Bei welchem der folgenden Delikte handelt es sich um ein Vermögensdelikt im engeren Sinne?
nächste FrageNein. Die Unterschlagung § 246 StGB schützt das Eigentum. Es ist ein Eigentumsdelikt und kein Vermögensdelikt im engeren Sinne, das den Eintritt eines Vermögensschadens voraussetzt.
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