Das Polizei- und Ordnungsrecht ist zum Großteil Landesrecht, denn die "Polizeihoheit" ist Ländersache. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Begriffen und Grundsätzen, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Zentrale Aufgabe der Polizei ist stets die Gefahrenabwehr. Aber welche Arten von Gefahren gibt es noch gleich? Und was war noch gleich das "Opportunitätsprinzip"? Testen Sie hier, ob Sie Staatsexamen heute noch bestehen würden!
Der Begriff der Polizei hat eine lange Tradition. Wo findet er jedoch das erste Mal eine gesetzlich normierte Definition?
nächste FrageNein, aber zumindst stimmt die geografische Richtung.
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