Weihnachten steht vor der Tür! Und – wie könnte es anders sein – es lauern auch hier jede Menge rechtliche Fallstricke. Denn gerade in der besinnlichen Weihnachtszeit kommt es oft zu Streitereien. Was passiert, wenn der angemietete Weihnachtsmann die Kinder zum Weinen bringt und damit das ganze Fest ruiniert? Welche rechtliche Bedeutung hat ein Geschenkgutschein? Wer muss dafür sorgen, dass der Gehweg von Schnee und Eis befreit wird? Und wie viele Strafgefangene werden Jahr für Jahr kurz vor Weihnachten begnadigt? Testen Sie Ihr Wissen im großen LTO-Weihnachtsquiz.
Zu Beginn etwas Historisches: Im Jahre 1913 landete welcher weihnachtliche Fall vor dem Reichsgericht?
nächste FrageKorrekt. Damals war das Nachmachen von Wein und das Inverkehrbringen von nachgemachtem Wein gemäß §§ 9, 13, 26 des Weingesetzes a.F. strafbar. Der betreffende Gastwirt wurde aber freigesprochen: Das Reichsgericht befand, dass das Getränk zwar kein reiner Wein mehr war, aber einen „bowleähnlichen Charakter“ hatte (RG, Urt. v. 2. Dezember 1913, Az. IV 1141/13). Eine Trinkertäuschung lag bei diesem – heute Glühwein genannten – Getränk also nicht vor.
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