2. Welcher Rechtsgrundsatz wird im Schenkungsrecht teilweise durchbrochen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Grundsätzlich hat das Schweigen einer Person keinen Erklärungswert. § 516 II 2 BGB fingiert jedoch die Annahme einer Schenkung für den Fall des Schweigens. Nach anderer Ansicht ist die Norm überflüssig, weil ohnehin oft eine konkludente Annahme darin zu sehen sei.
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