Idiotentest, Langsamfahrer, Rechtsfahrgebot: Aufreger-Themen gibt es im Verkehrsrecht genug. Aber kennen Sie sich auch mit den Details aus? Testen Sie Ihr Wissen im aktuellen LTO-Rechtsquiz und lernen Sie nebenbei ein wenig Geschichte.
1. Was ist keine Quelle des Straßenverkehrsrechts?
nächste FrageRichtig! Zwar kann man sich durchaus auch durch ein Verhalten im Straßenverkehr nach BGB-Normen schadensersatzpflichtig machen. Als Quelle des Straßenverkehrsrechts kann man diese Normen aber wohl kaum bezeichnen.
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