2. Für welche Art von Ansprüchen ist das Mahnverfahren zulässig?
vorherige Frage nächste FrageRichtig – der Anspruch muss gem. § 688 Abs. 1 ZPO auf Zahlung einer bestimmten (!) Geldsumme gerichtet sein. Das muss etwa beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden: es kann im Mahnbescheid nicht einfach in „angemessener“ Höhe beantragt werden.
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