Nimmt der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht an, kommt es zum Annahmeverzug. Wie gut kennen Sie sich noch aus was Obliegenheiten, Pflichtverletzungen, Verschulden etc. in dieser Hinsicht angeht? Finden Sie es hier heraus!
Ein Annahmeverzug gem. § 293 BGB liegt vor, wenn ...
nächste FrageNetter Versuch! Jetzt aber bitte ernsthaft, ja?
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