Welches andere Prinzip wird regelmäßig in direktem Zusammenhang mit dem Abstraktionsprinzip behandelt und mit diesem oft gleichgestellt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Damit ist die erste Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft gemeint. Anders als beim Abstraktionsprinzip sind beide Rechtsgeschäfte aber nicht völlig voneinander unabhängig.
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