Welche Art der Unmöglichkeit ist nicht von § 275 BGB erfasst?
vorherige Frage nächste FrageDa sind Sie in die Falle getappt. Auch im Falle anfänglicher Unmöglichkeit erlischt die Leistungspflicht wegen § 275 BGB. § 311a BGB regelt lediglich weitergehende Rechtsfolgen.
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