Wann sind "Schockschäden" gem. § 823 I BGB ersatzfähig?
vorherige Frage nächste FrageFast! Das war die bisher ständige Rechtsprechung des BGH, die die Haftung für Schockschäden auf diese Weise entsprechend einschränkte. Von dieser hat sich der Senat nunmehr aber entfernt. Es reiche jetzt die pathologische Fassbarkeit. Näher unter BGH VI ZR 168/21 (inbs. Rn. 13 ff.).
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