Bei der Abtretung einer vormerkungsgesicherten Forderung ...
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht ganz. Denn die Vormerkung ist ein sog. Sicherungsrecht sui generis und wird zudem durch Abtretung des gesicherten Anspruchs übertragen. Die Norm passt daher zumindest nicht richtig.
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