Bei der Abtretung einer vormerkungsgesicherten Forderung ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig – und zwar einschließlich des Ranges und der sachenrechtlichen Entstehungsvoraussetzungen, nicht aber hinsichtlich des Bestandes der Forderung selbst. Eine "forderungsentkleidete" Vormerkung gibt es also nicht. Ein spannender Fall kam erst neulich wieder vor den BGH unter dem Aktenzeichen V ZR 91/21. Heißer Stoff für die Prüfungsämter!
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