Mehr zur Halterhaftung: Wie steht es um die Haftung für Schäden, die durch Wegrollen eines geparkten Anhängers erfolgen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das hat der BGH sogar für den Fall bejaht, dass der Anhänger erst durch Einwirkung eines Dritten überhaupt ins Rollen gekommen war. Das sei dem Halter noch gem. § 19 I 1 StVG zurechenbar. Siehe dazu näher BGH VI ZR 87/22. Sehr examensrelevant!
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