Wenn eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist, dann…
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Entweder nach § 140 BGB oder durch Auslegung nach den §§ 133,157 BGB kann dann eine ordentliche Kündigung angenommen werden. Der BGH hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem neben einer außerordentlichen Mietkündigung "rein vorsorglich" hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt wurde. Ein lehrreiches Urteil, welches Examenskandidaten unbedingt nachlesen sollten (Urt. v. 19.09.2018, Az. :VIII ZR 231/17).
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.