Die aktuelle Rechtsprechung sollte dem Examenskandidaten zumindest im Überblick bekannt sein. Testen Sie in unserem Quiz, ob es bei der Kenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung vielleicht noch etwas hapert.
Im Dienstvertragsrecht gibt es kein eigenes Leistungsstörungsrecht. Welche Ansprüche bestehen aber z.B. bei einer völlig unbrauchbaren Behandlung durch einen Arzt?
nächste FrageRichtig! Dies hat der BGH jüngst noch einmal klargestellt. Das Urteil zeigt deutlich die Probleme bei der Ermittlung einer Schlechtleistung, wenn ein Erfolg nicht geschuldet ist. Bei völlig unbrauchbaren Leistungen besteht der Schaden aber darin, dass eine Vergütung erbracht werden muss bzw. wurde. Aus § 280 I, 249 I BGB ergibt sich dann ein Freistellungsanspruch (Urt. v. 13.09.2018, Az.: III ZR 294/16).
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