Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2024: AfD klagt auf Stadt­hal­len­nut­zung / BImSchG-Reform besch­lossen / Neu­wahlen in Fran­k­reich

11.06.2024

Die AfD klagt gegen die Kündigung ihres Mietvertrages über die Essener Grugahalle. Der Bundestag beschloss eine  Reform des Immissionsschutzrechts. Die Neuwahlen in Frankreich könnten zu einer Cohabitation führen. 

Thema des Tages

LG Essen – AfD/Stadthalle: Die AfD beantragt einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landgericht Essen, nachdem die mehrheitlich von der Stadt Essen gehaltene Messe Essen GmbH der Partei den Vertrag über die Vermietung der Essener Grugahalle gekündigt hatte. Die AfD hatte die Halle im Januar gemietet, um sie vom 28. bis 30. Juni für ihren Bundesparteitag zu nutzen. Ende Mai verlangte die Messe auf Geheiß der Stadt jedoch von der AfD eine Selbstverpflichtung, dass auf dem Parteitag keine SA-Parolen geäußert werden. Nachdem die AfD diese Selbstverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten einwöchigen Frist abgab, kündigte die Messe den Mietvertrag. Die AfD hält das Vorgehen der Stadt für unzulässig und klagte. LTO (Tanja Podolski) berichtet und schildert auch andere Streitfälle um die Vermietung kommunaler Hallen an umstrittene Parteien.

Rechtspolitik

Immissionschutz: Der Bundestag hat am Donnerstag letzter Woche die Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Rechtsanwalt Tobias Roß stellt die Reform auf LTO vor und hält diese für gelungen. Neben der Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens hat der Gesetzgeber Regelungen zur schnelleren Behördenkoordination getroffen und die Möglichkeit der Einbeziehung "externer Projektmanager" vorgesehen. Das Gesetz löse allerdings nicht alle Probleme. Es bleibe abzuwarten, ob die Mitarbeiter:innen in den Behörden die neuen Fristen einhalten können; es brauche mehr Standardisierung. 

Völkerstrafrecht: Der Bundestag hat am Donnerstag letzter Woche das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen. taz.de (Christian Rath) stellt den Teil des Gesetzes vor, der die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Urteile erhöhen soll. So sollen internationale Medien einen Anspruch auf Übersetzung erhalten. Entweder sie können auf eigene Kosten Flüsterdolmetscher mitbringen oder sie können die offizielle Simultanübersetzung des Prozesses nutzen. Außerdem wird die Aufzeichnung historischer Prozesse auch dann erlaubt, wenn sie keine besondere Bedeutung für Deutschland haben. 

Staatsschutz: Rechtsprofessor Michael Kubiciel kritisiert bei LTO, dass Fragen des Staatsschutzes immer mehr in den Fokus der Kriminalpolitik rücken. Dies habe die letzte Justizministerkonferenz (Jumiko) gezeigt, bei der sich elf von 50 Tagesordnungspunkten mit Gefahren für Rechtsstaat und Verfassung beschäftigten. Insbesondere die diskutierten Strafrechtsverschärfungen seien mit Blick auf Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit problematisch.

Wohngemeinnützigkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin Emma Sammet diskutiert auf dem Verfassungsblog den Plan der Bundesregierung, die Wohngemeinnützigkeit wieder einzuführen. Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, sollen so Steuererleichterungen gewährt werden. Die Maßnahme wird als Reaktion auf die zunehmende Wohnungskrise und steigende Mieten verstanden, die zu erhöhten staatlichen Mietzuschüssen geführt haben. Die Wohngemeinnützigkeit solle als alternatives wohnungspolitisches Paradigma dienen, bleibe jedoch in ihren unmittelbaren Effekten begrenzt und stelle keinen grundlegenden Systemwandel dar.

Justiz

BGH zu Werkstattkosten und Corona: Der BGH hat im April entschieden, dass 158 Euro für die Desinfektion eines Pkw unverhältnismäßig teuer sind. Nach einem Verkehrsunfall im August 2020 hatte die Klägerin ihren Pkw reparieren lassen und verlangte vom Haftpflichtversicherer die Kosten erstattet, einschließlich 158 Euro für Corona-Schutzmaßnahmen. Der BGH bestätigte das Berufungsgericht, das diesen Betrag als überhöht einstufte und die erstattungsfähigen Kosten auf etwa 33 Euro festsetzte. Die Klägerin hätte sogar als Laiin erkennen müssen, dass die von der Werkstatt in Rechnung gestellten Desinfektionskosten unangemessen hoch waren. beck-aktuell berichtet. 

BVerwG – Rechtskenntnisse einer RAK: Das Bundesverwaltungsgericht prüft derzeit, ob eine Anwaltskammer in allen Rechtsfragen umfassende Kenntnisse haben muss oder sich auf Unkenntnis berufen darf. Rechtsanwalt Volker Römermann berichtet bei beck-aktuell über den Fall der Anwaltskammer Berlin, die die Bundesnetzagentur wegen hoher Portokosten verklagte. Das Verwaltungsgericht Köln hielt die Klage für verwirkt, da die Kammer als anwaltliche Selbstverwaltungsorganisation die Rechtslage besser hätte kennen müssen. Das VG argumentiert, die Anwaltskammer hätte spätestens seit 2016 über die hohen Portokosten und die Möglichkeit zur Klageerhebung informiert sein müssen. Der Autor hingegen differenziert: Die Kammer müsse sich in berufsrechtlichen Fragen auskennen, aber nicht unbedingt in spezifischen Rechtsgebieten wie dem Postrecht.

BVerwG zu Arbeitsschutzausschüssen: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar entschieden, dass Unternehmen in Filialen mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen auch dann Arbeitsschutzausschüsse einrichten müssen, wenn der Arbeitsschutz im Unternehmen zentralisiert ist. Die Entscheidung bestätigte eine behördliche Anordnung, nach der eine Bau- und Gartenmarktkette in ihrer Ulmer Filiale einen solchen Ausschuss einrichten muss, obwohl sie bereits zwei zentral organisierte Arbeitsschutzausschüsse hat. Die Kette argumentierte, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung dies überflüssig mache, jedoch wurde dies vom BVerwG abgelehnt. Das Gericht legte ein betriebsverfassungsrechtliches Verständnis des Betriebsbegriffs zugrunde und betonte die Notwendigkeit der örtlich angepassten Fortentwicklung von Arbeitsschutzvorschriften. beck-aktuell berichtet.

OLG Hamm zu Überholmanöver eines Radfahrers: Das Oberlandesgericht Hamm verneinte im Februar den Anspruch eines Radfahrers auf Schadensersatz, der ein Auto (in einer Spielstraße) riskant überholt, geschnitten und ausgebremst hatte. Der verursachte Auffahrunfall mit dem Autofahrer sei aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens des Radfahrers eindeutig diesem zuzurechnen. Dass der Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit (12 km/h statt 10 km/h) unterwegs war, falle dagegen nicht ins Gewicht. beck-aktuell berichtet. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Anwältin Theres Kraußlach, die neue Verteidigerin von Markus Braun, beantragte die Ladung zahlreicher Zeugen aus österreichischen und russischen Geheimdienstkreisen sowie die Herausgabe von Akten durch den Bundesnachrichtendienst und von Ermittlungsunterlagen aus Österreich. Ziel ist es, zu beweisen, dass Wirecard-Vorstandsmitglied Jan Marsalek und Komplizen ohne Brauns Wissen für den russischen Geheimdienst arbeiteten und Gelder aus dem Wirecard-Konzern abzweigten. Die Anklage legt Braun hingegen zur Last, mit Marsalek und anderen eine Betrügerbande gebildet zu haben, um Milliardenumsätze zu erdichten und so das Unternehmen über Wasser zu halten, ohne jedoch die Spionageaspekte zu erwähnen. SZ (Stephan Radomsky) und FAZ berichten. 

LG Stuttgart – Gefälschte Einwanderungsdokumente: Zwei Brüder aus dem Kosovo sind vor dem Landgericht Stuttgart wegen der gewerbsmäßigen Herstellung und Verbreitung gefälschter Dokumente angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, in 21 Fällen bei der Einschleusung von Ausländer:innen geholfen und in fünf Fällen Einbürgerungen mit gefälschten Papieren beantragt zu haben, so die FAZ (Rüdiger Soldt). Die gefälschten Dokumente, darunter Bescheinigungen über B1- und B2-Sprachkurse, ermöglichten es den Kund:innen, Aufenthaltstitel zu erhalten oder Einbürgerungen vorzutäuschen. Die Brüder sollen mehr als 880.000 Euro eingenommen haben.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Der Steuerprozess um dubiose Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 wurde vorübergehend unterbrochen, da der mitangeklagte ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt erkrankt ist. Das Verfahren soll am 2. August 2024 fortgesetzt werden, wodurch die geplante Befragung des wichtigen Zeugen Fedor Radmann vorerst entfällt. Die SZ berichtet.

VG Frankfurt/O. zu Verfassungstreue und Compact: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin, die gegen ihre Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vorgegangen war, abgelehnt. Die Frau soll unter falschem Namen und mit einer Perücke für das rechtsextremistische Magazin Compact tätig gewesen sein und war daraufhin von ihrem Dienstherrn entlassen worden. Das Gericht befand, dass der Referendarin die für das Beamtenverhältnis erforderliche Verfassungstreue fehle. Durch die Anmoderation von Interviews mit Verfassungsfeinden habe sie die rechtsextremen Ansichten von Compact nicht nur hingenommen, sondern als deren Sprachrohr fungiert. LTO (Luisa Berger) berichtet. 

AG Erkelenz – Klimaprotest: Kurz vor der geplanten Verhandlung am Amtsgericht Erkelenz hat der Energiekonzern RWE den Strafantrag gegen den Klimaaktivisten Marten Reiß wegen Hausfriedensbruchs zurückgezogen. Reiß, der 2022 bei "Wetten, dass...?" Wettkönig wurde, hatte seinen Gewinn von 50.000 Euro für das besetzte Braunkohle-Dorf Lützerath gespendet. Daraus schloss RWE, dem das Dorf zu diesem Zeitpunkt bereits gehörte, dass Reiß noch in Lützerath wohne, was Reiß jedoch bestritt. Laut FAZ will RWE mit dem Rückzug des Antrags zur Befriedung der Situation beitragen.

DAT – KI in der Strafjustiz: beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet über Diskussionen auf dem Deutschen Anwaltstag über die Rolle der Künstlichen Intelligenz in Polizei und Strafjustiz. Während KI schon in Ermittlungen genutzt wird, bleibt unklar, ob sie jemals Urteile fällen sollte. Expert:innen betonen, dass KI in Bereichen wie der Beweismittelauswertung hilfreich sein könnte, aber immer unter menschlicher Aufsicht stehen muss, um Fehler und Verzerrungen zu vermeiden. Die Debatte zeige, dass sowohl menschliche als auch maschinelle Intelligenz ähnliche Probleme haben und betone die Notwendigkeit eines bewussten Umgangs mit KI.

Recht in der Welt

Frankreich – Neuwahlen: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron reagierte auf das schlechte Abschneiden seiner Partei mit der Auflösung der Nationalversammlung und kündigte Neuwahlen für den 30. Juni und 7. Juli an. Falls die Opposition die Wahlen gewinnt und Macron nach der Wahl eine entsprechende Ministerpräsident:in ernennt, wäre dies eine so genannte "Cohabitation", erläutert LTO.

tagesschau.de (Frank Bräutigam) betrachtet die verfassungsrechtliche Ausgangslage in Deutschland. Nach dem Grundgesetz können Neuwahlen nicht durch Bundeskanzler oder Bundespräsident angeordnet werden. Vielmehr setzt dies eine verlorene Vertrauensfrage und die Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Kanzlers voraus. 

Großbritannien – 12-jährige Mörder: Zwei zwölfjährige Jungen wurden vom Nottingham Crown Court in Großbritannien wegen Mordes schuldig gesprochen, nachdem sie im November 2023 den 19-jährigen Shawn Seesahai in einem Park in Wolverhampton erstochen hatten. Die Geschworenen trafen ihre einstimmige Entscheidung nach einem einmonatigen Prozess. Die beiden Jungen sind die jüngsten verurteilten Mörder in Großbritannien seit über 30 Jahren. Trotz ihres Alters sind sie nach britischem Recht strafmündig, wobei Minderjährige ihre Haftstrafe in speziellen Einrichtungen verbüßen, so spiegel.de.

Sonstiges

Abschiebungen nach Afghanistan: Rechtsprofessor Daniel Thym behandelt auf dem Verfassungsblog die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan (und Syrien), nachdem unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz sich dafür aussprach, afghanische Schwerstkriminelle und Gefährder nach Afghanistan abzuschieben. Die Debatte missverstehe oft die rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Asyl- und Ausländerrecht individuelle Prüfungen verlangt und keine pauschalen Entscheidungen zulässt. Der Autor betont, dass politisch motivierte Forderungen rechtlich nur begrenzten Einfluss haben, da Gerichte und Behörden anhand der jeweiligen individuellen Situation entscheiden müssen, ob eine Abschiebung rechtmäßig ist.

Das Letzte zum Schluss

Abkürzung endet auf Rollfeld: Ein 29-jähriger Mann hat am Wochenende unerlaubt das Vorfeld des Hamburger Flughafens betreten, was zu einer Unterbrechung des Flugverkehrs führte. Der Mann habe eine "Abkürzung" über das Vorfeld nehmen wollen, indem er über einen Zaun kletterte. Er wurde kurz darauf von Einsatzkräften gestellt. Die Bundespolizei erstattete eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen ihn, so spiegel.de.


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LTO/lkh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2024: AfD klagt auf Stadthallennutzung / BImSchG-Reform beschlossen / Neuwahlen in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 11.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54739/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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