"Stoppt das Horror-Examen"

Kieler Jura­f­ach­schaft mit Peti­tion gegen Prü­fungs­ver­schär­fung

Lesedauer: 2 Minuten

Sieben statt sechs Klausuren, keine Ruhetage und mehr Prüfungsstoff: In Schleswig-Holstein gibt es Pläne, die Prüfungsbedingungen im Ersten Staatsexamen zu verschärfen. Die Jurafachschaft der Universität Kiel ist dagegen.

Während die Debatte über eine möglichst schnelle Reform der juristischen Ausbildung weiterhin aktuell ist, plant das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein, die Prüfungsbedinungen im Ersten Staatsexamen zu verschärfen. So legte Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken der Landesregierung im April einen Entwurf für Änderungen der landeseigenen Juristenausbildungsverordnung (JAVO) vor.

Dieser sieht vor, dass die Prüflinge in Schleswig-Holstein künftig sieben statt den bisherigen sechs Klausuren ablegen müssen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 JAVO-E). Würde der jetzige Entwurf Gesetz, wären damit auch im Strafrecht zwei Klausuren abzulegen. Kombiniert mit der geplanten Streichung der Ruhetage in allen Bundesländern sieht die Jurafachschaft der Universität Kiel in dieser Änderung eine erhebliche Intensivierung der ohnehin schon starken Belastung während der schriftlichen Staatsprüfungen. Außerdem streiche der Entwurf zwar einigen Prüfungsstoff, an anderer Stelle käme aber sehr viel mehr examensrelevanter Stoff hinzu, so die Bewertung der Fachschaft zum Entwurf.

Anzeige

"Fehlentwicklung im Strafrecht"

In der Entwurfsbegründung heißt es, die Ergebnisse der Abschlussprüfungen seien bei gleichbleibenden Anforderungen nicht zufriedenstellend. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sei man aber auf qualifizierten juristischen Nachwuchs angewiesen. 

Druch die Ergänzung der zweiten Klausur im Strafrecht soll laut dem Entwurf einer seit Jahren beobachteten Fehlentwicklung im Bereich der strafrechtlichen Kompetenzen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten begegnet werden. Die Ergebnisse der Strafrechtsklausur seien im Vergleich zu den anderen Klausuren durchgehend schlechter. Die zusätzliche Klausur solle daher einen Anreiz bei den Studierenden schaffen, die Lerninhalte in diesem Fach nicht weiter zu vernachlässigen.

Petition und Appell an die Landesregierung

Die Fachschaft kann den Gedanken dieser Änderung nicht nachvollziehen: Durch Erschwerung des Examens könne dem Fachkräftemangel gerade nicht wirksam begegnet werden. "Die Reform setzt ein völlig falsches Signal. Das Jurastudium in Schleswig-Holstein wird durch diese Reform noch unattraktiver", meint Hans Christian Petersen, Vorsitzender der Fachschaft Jura in Kiel. Im Koalitionsvertrag sei mit Blick auf das juristische Examen noch angekündigt worden, "keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen". Die nun geplanten Änderungen empfindet Petersen als "einen klaren Bruch des Koalitionsversprechens", wie es auf der Fachschafts-Webseite dazu heißt.

Die Studierendenvertretung hat deshalb eine öffentliche Petition gegen die Verschärfung des Staatsexamens in Schleswig-Holstein gestartet, bei der bislang über 1.500 Stimmen zusammengekommen sind. Zusätzlich appeliert sie an den Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, das Vorhaben zu stoppen, "um die Glaubwürdigkeit der Landesregierung zu wahren." 

lmb/LTO-Redaktion

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Jurastudium

Verwandte Themen:
  • Jurastudium
  • Petitionen
  • Staatsexamen
  • Justiz

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter