E-Examen und Teilzeit-Ref kommen in den Bundestag
In der Kabinettsitzung am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung die Pläne für das Examen am Laptop und das Referendariat in Teilzeit beschlossen. Der Entwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte davor die Länder- und Verbändebeteiligung durchlaufen, ohne dass bei diesen Themen Änderungsbedarf angemeldet wurde. Das spricht für zunächst einen mit den Ländern, die schließlich die Pläne finanzieren und umsetzen müssen, gut abgestimmten Vorschlag.
Damit erreicht der Entwurf für das "Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften" als nächstes den Bundesrat und dann den Bundestag und seine Fachausschüsse. Mit dem Gesetz sollen Referendare in Zukunft ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren können und Examenskandidaten ihre schriftlichen Prüfungen elektronisch anfertigen dürfen.
Völlig neu sind die Pläne für das Teilzeitreferendariat nicht. Bereits 2017 hatten Bund und Länder an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Schließlich kam es aber nicht mehr zu einer Entscheidung bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2017. Das Vorhaben war damit quasi gelöscht. Um wiederbelebt zu werden, braucht es einen neuen Anlauf wie diesen. Das besagt der Grundsatz der Diskontinuität. Nun soll es offenbar schnell gehen, damit es in dieser Legislaturperiode endlich klappt.
Staatsexamen am Laptop
Das BMJV will per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz (DRiG) den Ländern die Möglichkeit einräumen, die Examensklausuren elektronisch durchzuführen. Wie das E-Examen aber organisatorisch und finanziell genau umgesetzt werden soll, scheint von der Bundesebene aus betrachtet noch nicht recht absehbar. Deshalb sollen die Länder durch die Neuregelung auch nicht verpflichtet, sondern das Examen am Laptop im Wege einer sogenannten Öffnungsklausel bloß möglich werden. Um aber doch noch etwas Druck auszuüben, sieht der Entwurf vor, dass drei Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluation durchzuführen ist und die Erfahrungen an das BMJV zu berichten sind. Dann will die Regierung über weitere Schritte entscheiden. Ziel ist laut Entwurf eine "bundesweit einheitlich verpflichtende elektronische Klausur."
Erste Erfahrungen hat dazu etwa das Land Sachsen-Anhalt gesammelt, das nach einer Testphase 2019 auch die ersten richtigen Klausuren am Laptop durchführen ließ. Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben eine Expertengruppe gegründet, sie soll Vorschläge für die Einführung des E-Examens machen, in Sachsen wird nach LTO-Informationen schon bald eine Testphase starten. Zuletzt hatte auch Berlin Änderungen für sein Ausbildungsgesetz auf den Weg gebracht und damit auch auf die E-Examens-Pläne der Bundesregierung reagiert.
Referendariat in Teilzeit
Wer sich nach den Regierungsplänen in Zukunft für ein Referendariat in Teilzeit entscheidet, der soll einen 80-Prozent-Dienst absolvieren dürfen. Die Gesamtausbildungszeit würde sich dann auf zweieinhalb Jahre verlängern. "Das Teilzeitreferendariat ist inhaltlich kein 'reduzierter' Vorbereitungsdienst, sondern nur ein in Teilen anders organisierter Dienst", heißt es in der Entwurfsbegründung. Die nähere Ausgestaltung bleibt Sache der Länder. Das BMJV rechnet mit rund 730 Anträgen im Jahr, das entspreche etwa zehn Prozent der durchschnittlichen Neueinstellungen ins Referendariat. Das soll die Länder einmalig rund 16.000 Euro sowie pro Jahr knapp 21.000 Euro zusätzlich kosten.
Im Gegensatz zu dem bereits 2017 bearbeiteten Vorschlag sieht der neue Entwurf aus dem BMJV statt einer Öffnungsklausel eine Verpflichtung vor. Die Länder haben also nicht mehr nur die Möglichkeit, das Teilzeitmodell einzuführen – sie müssten es dann.
Wann wird es ernst?
Jurastudierende und angehende Referendare werden sich für das Teilzeitreferendariat aber noch ein wenig gedulden müssen, auch wenn im weiteren Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag alles reibungslos läuft. Der Entwurf sieht vor, den Ländern einen Vorlauf für die Neuorganisation von zumindest eineinhalb Jahren einzuräumen.
Wann das Examen am Laptop für Jurastudierende und Referendare Realität wird, hängt vom Engagement der einzelnen Länder bei der Umsetzung ab. Die Länder müssen erstmal nämlich überhaupt nichts. Gut denkbar ist aber, dass die Länder im Kampf um den Juristennachwuchs aus eigenem Interesse zeitnah handeln: Es dürfte zum besonderen Standortvorteil werden, sich von den anderen Ländern abzuheben, indem man schleunigst das E-Examen auf den Weg bringt.
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2020 M11 23
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