Kammerversammlungen zu Syndikusanwälten

BRAK lenkt ein, NRW stimmt ab

von Pia LorenzLesedauer: 6 Minuten
Die BRAK hat ihre Meinung zum Vorschlag des BMJV zur Angleichung der Syndikusanwälte geändert. Es sei nun "überwiegende Auffassung der Kammerpräsidenten", dass der Entwurf eine geeignete Grundlage schaffe, um die vom BSG geschaffenen Probleme zu lösen. In Düsseldorf und Hamm kreuzen derweil Gegner und Befürworter bei den Kammerversammlungen die Klingen.

Die Düsseldorfer ist bisher eine der wenigen großen Rechtsanwaltskammern, die sich gegen die weitgehende Gleichstellung der Unternehmensjuristen mit den Anwälten in Kanzleien aussprechen. Ob das nach ihrer Jahreshauptversammlung am heutigen Mittwoch immer noch so sein wird, ist allerdings schwer einzuschätzen. Ab 16 Uhr wird es unter anderem darum gehen, ob sie das geplante "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte" aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher (BMJV) unterstützen wird. Mit dem Entwurf will Heiko Maas (SPD) auf der Ebene des Berufsrechts vor allem eine eigene Zulassung als Syndikusrechtsanwalt einführen und die sozialrechtlichen Übergangsvorschriften in Bezug auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung anpassen, sodass die Syndizi weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden und in das Rechtsanwaltsversorgungswerk einzahlen können. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Anfang April 2014 das Bundessozialgericht (BSG), das den Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungsplicht verweigert hatte. Knapp ein Jahr später hat sich eine Diskussion entwickelt, die über die Frage nach der Rentenversicherung weit hinaus geht und die Grundfesten der anwaltlichen Tätigkeit betrifft. Das anwaltliche Berufsrecht orientiert sich in seiner aktuellen Fassung stark am selbständigen Berufsträger in einer Einzelkanzlei oder einer kleinen Sozietät; die Realität vieler - auch bei anwaltlichen Arbeitgebern - angestellten Advokaten findet sich dort nicht wieder. So wurde seit Monaten diskutiert, ob die Frage der Altersvorsorge der Unternehmensjuristen  nur auf der sozialrechtlichen Ebene geregelt werden solle - so bislang vor allem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) -, oder aber im Berufsrecht weitergehende Anpassungen vorgenommen werden sollten, wie es neben dem Bund der Unternehmensjuristen (BUJ) auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte. 

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BRAK 2.0: BMJV-Entwurf "gute Diskussionsgrundlage"

Kurz vor den mit Spannung erwarteten Kammerversammlungen in Düsseldorf und Hamm aber wandelt sich das Bild: Auf ihrer Jahreshauptversammlung am vergangenen Freitag hat die BRAK ihre Position geändert und erkennt den Entwurf aus dem BMJV nun als "gute Diskussionsgrundlage" an. Die Vertretung der Rechtsanwälte auf Bundesebene macht aus den vorangegangenen "intensiven Diskussionen" in ihrer Erklärung vom Montag keinen Hehl und betont auch, dass die jetzige (nur) "die überwiegende Auffassung der Kammerpräsidenten" sei. Dennoch ist die im Namen der BRAK abgegebene Erklärung, wenn auch nicht als offizielle Stellungnahme bezeichnet, eine Kehrtwende im Vergleich zu ihrer bisherigen Ablehnung des Referentenpapiers, das den Verbänden noch immer nicht offiziell zur Stellungnahme zugeleitet wurde.   Die Dachorganisation begrüßt die Definition anwaltlicher Tätigkeit und bezeichnet die Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zwischen Syndizi und nicht anwaltlichen Arbeitgebern als "geeigneten Ansatz zur Beseitigung von Gefährdungen der anwaltlichen Unabhängigkeit". Naturgemäß kritischer beurteilt die BRAK die Beteiligung der Rentenversicherung am Zulassungsverfahren der Syndikusanwälte, das im Übrigen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Kammern liegen soll. Deutlichen Änderungesbedarf sieht sie auch bei den Einschränkungen des Vertretungsverbots für Syndikusanwälte, die künftig vor den Amtsgerichten für ihre Arbeitgeber auftreten können sollen. Auch das überrascht kaum, da es für niedergelassene Anwälte in Kanzleien Mandatsverluste bedeuten könnte. An der rein sozialrechtlichen Lösung der Rentenproblematik hält die BRAK aber ebensowenig länger fest wie an ihrer generellen Befürchtung, dass mit dem Referentenentwurf ein neues Berufsbild geschaffen werden könnte - das ist ein Novum, wenn auch ein etwas zähneknirschend vorgetragenes.

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2/2: Gleichstellungsgegner machen mobil

Vor allem in Düsseldorf wollen die Gegner des Referentenentwurfs sich aber noch lange nicht geschlagen geben. Seit Wochen versuchen sie, ein Gegengewicht zur Mobilisierung der Unternehmensjuristen zu schaffen. Sie fürchten, dass diese bei der Kammerversammlung am Mittwoch, die wegen des zu erwartenden großen Andrangs bereits in die größere Rheinterasse verlegt wurde, die Mehrheitsverhältnisse neu organisieren und schließlich das gegenwärtige Geestzgebungsverfahren unterstützen könnten. Ähnliches war zuvor bereits in Berlin geschehen. Im Rahmen einer turbulenten, bis in die Abendstunden andauernden Kammerversammlungen hatten die Hauptstadt-Juristen dafür gesorgt, dass ein Großteil des Vorstands mit Unternehmensjuristen neu besetzt und in der Folge der BMJV-Entwurf unterstützt wurde, den die Berliner Kammer bis dahin abgelehnt hatte. In Düsseldorf kandidieren zehn Syndikusanwälte für die Wahl zum neuen Vorstand. Sie alle wollen sich für die "berufsrechtlich erforderliche eindeutige Regelung ihrer Stellung als Berufsträger" einsetzen. Das wollen die Gegner der weitgehenden Gleichstellung weiterhin verhindern. Im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, aber auch im Ruhrgebiet, das zum OLG-Bezirk Hamm gehört, rufen u.a. Anwaltvereine die Kanzlei-Anwälte seit Wochen zur Teilnahme an den zeitgleich stattfindenden Kammerversammlungen und den Wahlen am heutigen Mittwoch auf. Sie verweisen auf die "intensive Werbung" des BUJ für die Teilnahme der Unternehmensjuristen, damit die Vorstandsposten mit Syndikusanwälten besetzt würden, und fordern die Kollegen in den Kanzleien auf, sich ebenfalls zu positionieren und bei Satzungs- und Kammerversammlung abzustimmen.  Dabei werden durchaus Ängste geschürt, wie in einer Mail des Anwaltverein Wuppertal vom Dienstag, die LTO vorliegt: "Massive Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts" seien "nach Ansicht vieler Kolleginnen und Kollegen" (...)  "jedoch mit erheblichen Auswirkungen und großen Risiken für das gesamte anwaltliche Berufsrecht verbunden, während sie das Ziel, nämlich die Altersversorgung der Syndicusanwälte im Versorgungswerk, nicht einmal sicher erreichen". Der Anwalt- und Notarverein Essen leitet ein Schreiben an seine Mitglieder mit den Worten ein, dass "wir Anwältinnen und Anwälte vor Ort in den Kanzleien nur dann unseren Berufsstand stark halten können, wenn wir selbst uns aktiv dafür einsetzen".

Unterstützung von unerwarteter Seite

Die Kanzlei-Anwälte haben dabei eine unwiderlegbare Tatsasche auf ihrer Seite: Würde, was mit Hilfe einer entsprechenden anwesenden Mehrheit vor Ort ohne weiteres denkbar ist, die Hälfte der Vorstandsposten in Düsseldorf mit Unternehmensjuristen besetzt, wäre die zahlenmäßig recht kleine Gruppe der Syndizi gegenüber den Kanzlei-Anwälten stark überrepräsentiert. Ein solches Ungleichgewicht gibt es bereits jetzt auch in Berlin.   Die Anwaltvereine, die sich traditionell für kleinere Einheiten und Sozietäten einsetzen, bekommen mittlerweile Unterstützung von unerwarteter Seite. Während sich bisher die großen Law Firms mehr oder weniger deutlich an die Seite der Unternehmensanwälte stellten und einige ihrer Anwälte sogar im Interesse der Syndici bei den Wahlen kandidierten, hat sich zwischenzeitlich ein Partner einer renommierten mittelständischen Wirtschaftskanzlei auf die Gegenseite geschlagen. In einer LTO vorliegenden Mail appelliert er an die Kollegen in den Kanzleien, an der Hauptversammlung in Düsseldorf teilzunehmen und bei möglichst vielen Anwälten um die Teilnahme zu werben. Der Wirtschaftsrechtler, der wie auch die Anwaltvereine hervorhebt, an der fachlichen Eignung der Unternehmensjuristen keine Zweifel zu haben, will damit aber nicht nur die Überrepräsentanz der Syndizi in der Kammer verhindern. Er will vielmehr auch dem Verlust an Kompetenz und Erfahrung vorbeugen, der mit dem Ausscheiden erfahrener Kanzlei-Kollegen, die zur Wiederwahl antreten, andernfalls einherginge. Schließlich mache das Thema der Gleichstellung, welches beinahe das einzige sei, das sich die in Düsseldorf zur Wahl antretenden Syndizi auf die Fahne geschrieben hätten, weniger als 1 Prozent der Vorstandstätigkeiten aus, mahnt der Düsseldorfer Anwalt. Soweit ersichtlich ist er bisher der einzige Wirtschaftsanwalt, der sich in einem größeren Rundschreiben gegen die Interessen derjenigen ausspricht, welche ihn potenziell mandatieren.  Nicht nur die Kammerversammlungen in Düsseldorf und Hamm am heutigen Mittwoch werden zeigen, wie viele Gleichgesinnte die Gegner der Angleichung des Rechts der Unternehmensanwälte mobilisieren können - und ob die Syndizi im Rheinland auch nach der Vorlage des Gesetzentwurfs von Heiko Maas noch so sehr um ihre berufsrechtliche Stellung besorgt sind wie ihre Kollegen in Berlin. Schließlich ist noch nicht aller Tage Abend. Der Entwurf liegt nach Informationen von LTO den Verbänden noch immer nicht zur Stellungnahme vor; er wäre nicht der erste, an dem sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch so einiges geändert. Die geplante Umsetzung bis zum Sommer jedenfalls dürfte knapp werden, Mobilisierung von Befürwortern oder Gegnern hin oder her.      

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