Völkerrechtsexperte beim Deutschen Roten Kreuz

Der Beitrag zu etwas Größerem

von Sascha HörmannLesedauer: 5 Minuten
Die meisten haben wohl vor allem den Rettungsdienst, die Blutspende oder auch noch Hilfslieferungen bei Naturkatastrophen vor Augen, wenn sie an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) denken. Sascha Hörmann sprach mit Dr. Heike Spieker, der Leiterin des Teams "Internationales Recht / Internationale Gremien" über das eher weniger bekannte Engagement der Organisation im Bereich des "humanitären Völkerrechts".

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Mehr als 200.000 Soldaten traten am 24. Juni 1859 in der Nähe des lombardischen Städtchens Solferino in der Entscheidungsschlacht zwischen dem damaligen Königreich Sardinien und dem Kaisertum Österreich an. Am Tag danach trifft der Genfer Kaufmann Henry Dunant, eigentlich auf einer Geschäftsreise, auf das Ergebnis. "Im wahren Sinne des Wortes" habe er die Umgebung der Stadt "mit Leichen übersät" vorgefunden, "inmitten einer Verwirrung ohnegleichen" sei er "auf unaussprechliche Verzweiflung und entsetzliches Elend" gestoßen, so beschreibt er das Erlebte später in seinem Buch "Eine Erinnerung an Solferino". Etwa 30.000 Männer sterben oder werden verwundet. Dunant ist schockiert. Doch anstatt das Erlebte nur niederzuschreiben, fordert er darin den Abschluss von Verträgen, in denen der Schutz der Verwundeten sowie der sie versorgenden Personen und Einrichtungen vereinbart werden soll. Überzeugt von seiner Idee lässt er die ersten Ausgaben des Buches auf eigene Kosten drucken und verschickt sie an Entscheidungsträger in ganz Europa. Es ist nicht umsonst. Schon bald kommt es zur Gründung einer Vereinigung, die später als das "Internationale Komitee vom Roten Kreuz" (IKRK) bekannt wird. Dessen heutiges Mandat beinhaltet neben der Umsetzung der ursprünglichen Forderung Dunants, der Versorgung von Verletzten und Kriegsgefangenen, auch die "Überwachung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts" als eine der ureigensten Aufgaben. Diesem Auftrag widmet sich auch Dr. Heike Spieker gemeinsam mit ihrem sechsköpfigen Team. 

Auch im Krieg ist nicht alles erlaubt

Das früher als "Kriegsvölkerrecht" bezeichnete Regelwerk soll vor allem unbeteiligte Personen, ob nun Zivilisten, verwundete Soldaten oder Kriegsgefangene, aber auch bestimmte Arten von Gebäuden wie etwa Kirchen oder Moscheen vor den Auswirkungen von Kampfhandlungen schützen. Darüber hinaus finden sich Normen, die den Einsatz bestimmter Waffen oder Taktiken reglementieren. Die Materie ist vielschichtig. Während ein Teil der Normen aus internationalen Abkommen wie etwa den vier Genfer Konventionen oder auch der Haager Landkriegsordnung hervorgeht, gilt es zudem die ungeschriebenen Regelungen des Gewohnheitsrechts zu beachten - eine eher unstete Rechtsquelle, die sich stets im Fluss befindet und mit jedem neuen Konflikt eine Änderung erfahren kann. Ein Umstand, der das Völkerrecht für die Volljuristin Spieker "insgesamt noch einmal besonders spannend macht", schließlich habe man hierbei die Chance, "an Dingen zu arbeiten, die gerade passieren und bei denen sich rechtlich auch etwas ändert." Was das konkret bedeuten kann, erfuhr sie bereits während ihrer eigenen Dissertation. Kurz vor Abschluss der Arbeit kam es zum Ausbruch des zweiten Golfkriegs, in dessen Verlauf irakische Truppen in Kuwait unzählige Ölquellen in Brand setzten. Das Thema der Dissertation, "Der Schutz der natürlichen Umwelt im bewaffneten Konflikt", wurde mit einem Mal zum Thema der Weltpolitik. Schon vor der Doktorarbeit war Heike Spieker mit dem Völkerrecht bestens vertraut. Nachdem sie zunächst an der Ruhr-Uni in Bochum studierte und das erste Examen hinter sich brachte, unterstützte sie den Aufbau des kurz zuvor von Professor Knut Ipsen gegründeten "Instituts für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht" (IFHV). Für sie die Möglichkeit, "sehr gut Völkerrecht zu machen", wie sie heute sagt. Noch heute ist sie über eine Tätigkeit als Dozentin und gemeinsam mit dem DRK organisierte Veranstaltungen mit dem Institut verbunden.

Austausch mit Ministerien

Das Team "Internationales Recht" überwacht die Schutzrechte von Betroffenen in Krisenregionen und erstellt Lagebilder oder Rechtsgutachten zu bestimmten Situationen. Gleichzeitig versucht es, auf Entscheidungsträger und Akteure Einfluss zu nehmen und Ergebnisse von Verhandlungen im Sinne der Rotkreuz/Rothalbmond-Bewegung zu bewirken. Im Gespräch mit Regierungsvertretern und Völkerrechtlern bringt das Team seine Expertise ein. So kommt man unter anderem im "Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht", der Nationalen Kommission zum Humanitären Völkerrecht in Deutschland, mit Vertretern der Bundesministerien der Verteidigung, der Justiz, des Inneren und dem Auswärtigen Amt zusammen, um über mögliche Auslegungen völkerrechtlicher Verträge, Problemlagen in einzelnen Konflikten oder auch nationale Umsetzungsverfahren internationaler Verträge zu diskutieren. Aber auch sonst stehe man "im ständigen Kontakt", so Spieker. Auch wenn man den Erfolg einer solchen Arbeit nicht kurzfristig erwarten dürfe, habe man "doch die Chance, einen Beitrag zu leisten, an etwas Größerem". Das mag zunächst pathetisch klingen. Doch das Beispiel eines solchen Ergebnisses, die Mitwirkung an der Entstehung des Abkommens zum Verbot von Streumunition, macht die langfristige Bedeutung der Tätigkeit deutlich. Vor allem dann, wenn aufgrund des eigenen Einsatzes "Vorschriften in den Konventionstext mit hineingenommen werden konnten." Ein solcher Job erfordert ein hohes Niveau. Das gilt auch für den zweiten wichtigen Bereich im Zusammenhang mit dem "Kriegsrecht", nämlich die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts möglichst weit zu verbreiten. Das betrifft auch die Bearbeitung von Anfragen aus den eigenen Landesverbänden oder dem Präsidium. "Bevor man etwas verbreiten kann, muss man erst wissen was man verbreitet", meint Dr. Spieker und macht gleich klar, "das muss das gleiche Niveau haben, die gleiche Bonität" wie beim akademischen Gegenüber. "Man muss also auch die Details kennen und auf dem neuesten Stand der Diskussion sein".

Angebote für Studierende und junge Juristen

Eine gute Verbindung von "Verbreitungsarbeit" und Austausch findet sich im einwöchigen "Sommerkurs zum Humanitären Völkerrecht", der sich insbesondere an fortgeschrittene Jurastudierende und junge Juristen richtet. Kürzere Veranstaltungen zu den Grundlagen werden zum Teil auch von den jeweiligen Landesverbänden angeboten. Besonders Interessierten bietet das IFHV den einjährigen interdisziplinären Master-Studiengang "Humanitarian Assistance" an. Hier kann man die Berliner Teamleiterin als Dozentin erleben. Wer will, kann sich auch als Praktikant oder Referendar in der Wahlstation aktiv in die Arbeit ihres Teams einbringen, vorausgesetzt man hat sich bereits mit der Materie auseinandergesetzt, denn "wenn man gemeinsam an den Dingen arbeitet, dann ist es Voraussetzung, dass jemand Vorerfahrung im Bereich des humanitären Völkerrechts mitbringt". Mit dem entsprechenden Hintergrund bekommt man also die Möglichkeit, direkt in die tägliche Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des humanitären Völkerrechts eingebunden zu werden. Das macht Dr. Spieker auch noch einmal deutlich, indem sie sagt, dass man schließlich keine Referendare und Praktikanten nehme, "damit der Kopierer bedient wird". Wer neben Grundkenntnissen auch noch mindestens zwei Monate Zeit mitbringt, bekommt einen ersten Einblick in eine Arbeit, die Dr. Spieker als "hochspannend" empfindet, eben "weil sie ganz abwechslungsreich ist und man praktische Arbeit mit akademischem Niveau in der Qualität der Arbeit verbinden kann" - bei dem Versuch, selbst bewaffneten Konflikten ein Mindestmaß an Humanität abzuringen.

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