Überall-und-jederzeit-Seminare ringen um Anerkennung
On-Demand-Seminare sind eine spezielle Form der Online-Fortbildung. Der Teilnehmer loggt sich auf einer Internetseite ein und kann sich dort die Aufzeichnung des Seminars via Videostream anschauen. Carsten Wannemüller, Geschäftsführer des On-Demand-Anbieters AdvoBildung, erklärt die Idee: "Wir möchten, dass der Jurist sich das Seminar jederzeit an jedem Ort beliebig oft und in so vielen Teilstücken anschauen kann wie er möchte. Er hat bei uns dazu drei Monate Zeit. Ihm stehen alle Funktionalitäten zur Verfügung, die er im Präsenzseminar auch hat: Er hat ein Skript zum Download, er sieht den Referenten, er hört den Referenten, er sieht die Präsentations-Folien und er hat die Möglichkeit in einem seminarspezifischen Forum Fragen zu stellen und mit den anderen Teilnehmern zu diskutieren." Die zeitliche Flexibilität ist der große Unterschied zu einer anderen Form der Online-Fortbildung, dem termingebundenen Webinar. Carsten Wannemüller: "Beim Webinar kann ich nicht alle Möglichkeiten nutzen, die das Medium Internet bietet. Findet es am Freitag um 11 Uhr statt und kommt mir dann ein Mandantentermin dazwischen, verpasse ich es genauso wie ich ein Präsenzseminar verpassen würde." Für viele Juristen sind On-Demand-Seminare nicht nur aufgrund der Flexibilität, sondern auch wegen des vergleichsweise günstigen Preises attraktiv. Doch noch ist nicht klar, ob sie auch als Pflichtfortbildung im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) anerkannt werden. Die Rechtsanwaltskammern (RAK) haben bisher keine einheitliche Linie gefunden. "Fünf Kammern haben unsere Seminare anerkannt: Celle, Hamburg, Berlin, Stuttgart und Sachsen-Anhalt", berichtet Wannemüller. "Mit Hamm und Oldenburg haben zwei Kammern die Anerkennung verweigert." Bei acht weiteren RAK haben AdvoBildung-Kunden Teilnahmebescheinigungen eingereicht, die Entscheidungen stehen noch aus. Zur Ablehnung durch die RAK Hamm nimmt deren Hauptgeschäftsführer Stefan Peitscher Stellung: "Nicht-Präsenz-Seminare sind grundsätzlich nützlich für alle. Aber sie müssen den Voraussetzungen des § 15 FAO entsprechen." Peitscher betont, dass es nicht um pauschale Vorurteile gegen das Medium Internet gehe: "Die Satzungsversammlung hat sich mit dem Thema sehr dezidiert auseinandergesetzt." Seine Begründung für die Entscheidung der RAK Hamm: "§ 15 FAO nennt drei Voraussetzungen für die Anerkennung, die wir im Fall von AdvoBildung als nicht gegeben ansehen. Die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern, die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie den Nachweis der durchgängigen Teilnahme."
Hohe Anforderungen an den Teilnahmenachweis
Bei AdvoBildung wird der Abruf des Seminars in 30-Sekunden-Schritten protokolliert und damit vor der Ausfertigung einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen, dass sämtliche Inhalte des Seminars abgerufen wurden. Während der Wiedergabe werden zusätzlich die Bildschirmaktivitäten registriert und so die Anwesenheit der Person vor dem Bildschirm geprüft. Das Seminar abzuspielen, ohne ihm Aufmerksamkeit zu schenken, ist somit laut Carsten Wannemüller nicht möglich. Der Teilnehmer gibt außerdem eine anwaltliche Versicherung darüber ab, dass er es persönlich war, der die Fortbildung in voller Länge angesehen hat. Der RAK Hamm reicht dies nicht, da nach dem Willen der Satzungsversammlung bei einer Nicht-Präsenzveranstaltung der Nachweis der durchgängigen Teilnahme durch geeignete technische Vorkehrungen, zum Beispiel die Verwendung einer Fingerprint-Mouse, erbracht werden müsse. "Die Anwaltschaft mit solcherlei Forderungen zu schikanieren halten wir für über das Ziel hinausgeschossen", ärgert sich Carsten Wannemüller. "Das beinhaltet ja auch, dass die Kammer gegenüber ihren eigenen Rechtsanwälten ein Misstrauen hegt. Man unterstellt den Mitgliedern von vornherein, dass sie kriminelle Energie haben und betrügen." Stefan Peitscher entgegnet:"Soweit würde ich nun wirklich nicht gehen. Natürlich glauben wir unseren Mitgliedern und das anwaltliche Wort hat Gewicht. Wir wollen auch niemandem etwas unterstellen. Aber: Gem. § 15 FAO, so der BGH, reicht eine anwaltliche Versicherung nicht. Die Vorschrift verlangt eine tatsächliche Kontrolle von dritter Seite." Carsten Wannemüller geht mit seiner Kritik noch weiter: "Man kann die Anforderungen an ein Online-Seminar nicht um ein Vielfaches höher schrauben als an ein Präsenzseminar. Ich kenne kaum Veranstalter, bei denen die Identität der Teilnehmer tatsächlich über den Personalausweis geprüft wird. Und bei Präsenzseminaren stehen die Teilnehmer auch häufig vor der Tür, telefonieren oder tun andere Dinge. Wie will ich dort die tatsächliche Aufnahme der vermittelten Inhalte kontrollieren?" Peitscher hält dagegen: "Die schlechten Sitten mancher Teilnehmer von Präsenz-Veranstaltungen sollten kein gutes Beispiel für die Anbieter von Online-Seminaren sein. Dass jemand bei einem Präsenzseminar zu täuschen versucht, ist überdies weit weniger lebensnah als vor dem Bildschirm. Die Ablenkung zu Hause oder im Büro ist einfach viel größer. Während die Veranstaltung wiedergegeben wird, kommt vielleicht ein dringender Mandantenanruf und nebenbei läuft das Seminar weiter."Muss Interaktion zeitgleich stattfinden?
Während sich für den Nachweis sicherlich eine Lösung finden ließe, scheinen die Differenzen in der Frage der Interaktion kaum überbrückbar. Bei "On-Demand" findet die Kommunikation zwischen den Teilnehmern und mit dem Referenten zeitversetzt in einem Forum statt. Das liegt in der Natur des Formats. Nach der Ansicht der RAK Hamm und Oldenburg fordert § 15 FAO aber eine zeitgleiche Interaktion. Für Stefan Peitscher ist bei On-Demand-Angeboten nicht gewährleistet, dass eine Interaktion tatsächlich stattfindet: "Ob die Teilnehmer das Forum besuchen und an der Diskussion dort teilnehmen, bleibt ihnen selbst überlassen." Carsten Wannemüller hingegen sieht sogar Vorteile gegenüber einer Präsenzveranstaltung: "Im Präsenzseminar schießt ein Dozent die Antwort oft aus der Hüfte. Beantwortet er die Frage erst einige Stunden später und in Ruhe, kann er die Antwort genauer überlegen oder sogar nachschlagen. Das ist ein anderer Qualitätsschwerpunkt. Im Präsenzseminar liegt der Vorteil in der Geschwindigkeit, bei uns in der besser recherchierten Antwort." Auch die Möglichkeit, Fragen, die sich erst im Nachgang ergeben, innerhalb der drei Monate noch anbringen zu können, sieht er als wesentlichen Vorteil der Kommunikation im Forum. Unabhängig davon sieht Wannemüller auch die rechtlichen Voraussetzungen gewahrt: § 15 FAO fordert Interaktivität während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung, präzisiert diese aber nicht. AdvoBildung interpretiert diese Dauer als die drei Monate, innerhalb derer der Teilnehmer das Seminar abrufen kann: In diesen drei Monaten und sogar noch einen Monat darüber hinaus kann der Teilnehmer das zum Seminar gehörende Forum nutzen. Dass die Kommunikation dabei in den meisten Fällen asynchron erfolgen wird, kann seiner Meinung nach nicht dazu führen, dass ihr die Eigenschaft als Interaktion abgesprochen wird. Dem widerspricht Daniel von Bronewski, Rechtsanwalt der DeutschenAnwaltAkademie (DAA): "Eine Interaktion im Sinne des § 15 FAO muss live stattfinden. Dies wurde von der Satzungsversammlung der BRAK explizit so diskutiert als die Änderung des § 15 FAO verabschiedet wurde." Der Austausch im Rahmen eines Forums kann für von Bronewski einen zeitgleichen Austausch nicht ersetzen: "In einer Live-Veranstaltung, auch wenn diese webgestützt ist, fragt man anders und verhält sich anders." Die DAA, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Anwaltvereins, bietet neben Webinaren auch On-Demand-Seminare an. Sie weist jedoch auf ihrer Internetseite explizit darauf hin, dass für letztere eine Anerkennung nach § 15 FAO derzeit nicht möglich ist.Einheitliche Linie aller Kammern steht bevor
Bis sich eine einheitliche Linie der Kammern durchgesetzt hat, wird es nicht mehr lange dauern, ist von Bronewski überzeugt: "Ich gehe davon aus, dass sie sich im Laufe dieses Jahres heraus kristallisieren wird. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Rechtsanwaltskollegen und -kolleginnen." Wie diese einheitliche Linie aussehen wird? "Ich bin mir sehr sicher, dass On-Demand-Fortbildungen dann wohl nicht mehr anerkannt werden", ist von Bronewski überzeugt, und schränkt ein: "Außer es gibt jemanden aus der Anwaltschaft der klagt" AdvoBildung würde eine Klage jedenfalls nicht selbst initiieren, versichert Carsten Wannemüller: "Wir setzen auf den Weg der Vernunft und hoffen, dass eine Meinungsbildungsdiskussion in der Satzungsversammlung der BRAK stattfindet, die hoffentlich rational und der Vernunft folgend geführt wird. Das, was in anderen Berufsgruppen schon lange erfolgreich praktiziert wird, kann für die Anwälte nicht schlecht sein." Die junge Juristen-Generation hätte für eine andere Entscheidung seiner Ansicht nach wenig Verständnis. Das Misstrauen gegenüber dem On-Demand-Format sieht er als ein speziell deutsches Problem: "Zum Beispiel in den USA ist die On-Demand-Fortbildung schon lange ein ganz normales Mittel. Natürlich kann man die gesetzliche Situation mit Deutschland nicht vergleichen – aber letztendlich sind das auch Juristen. Wenn es dort funktioniert, warum nicht auch hier?" In die Zukunft blickt Carsten Wannemüller entspannt: "Wir haben uns mit Kennern der Szene sehr intensiv unterhalten und haben Gutachten eingeholt. Alle sind durchweg der Meinung, dass sich diese Fortbildungsform durchsetzen wird. Die Frage ist nur, wie lange es dauert. Wir haben einen langen Atem und die Bereitschaft das durchzustehen." Mehr auf LTO.de: Fortbildungsnachweise: Mit Wissen werben E-Learning: Den Dozenten ins Büro holen Fortbildung im Ausland: Verkehrsrecht unter PalmenAuf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2011 M03 31
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