Mit Rollenspiel zum Schlichter werden
Komplexe Themen verlangen nach differenzierten Lösungen, die mit Rechtsdurchsetzung alleine nicht erreicht werden können. Häufig kommt es Mandanten nicht darauf an, auf Biegen und Brechen ihr Recht durchzusetzen, sondern zu einer Lösung zu gelangen, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei ermöglicht. Hier setzt Mediation an. Sie zielt darauf ab, Konflikte zu analysieren und dauerhaft beizulegen. Mediation dient mit diesem zukunftsorientierten Ansatz der Zufriedenheit der Mandanten. Das verspricht letztlich auch eine langfristige Bindung der Mandanten an die Kanzlei. Ein guter Grund also, sich neben der anwaltlichen Tätigkeit auch als Mediator zu betätigen. Die Berufsbezeichnung "Mediator" ist nicht geschützt, gesetzliche Regelungen für die Mediationsausbildung gibt es ebenfalls noch nicht. Rechtsanwälte allerdings unterliegen berufsrechtlichen Besonderheiten. Nach § 7 a der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) darf sich als Mediator nur bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht. Dem Wortlaut des § 7 a BORA ist nicht zu entnehmen, wann eine Mediationsausbildung in diesem Sinne als "geeignet" gilt. Die Berufsrechtsreferentenkonferenz der Rechtsanwaltskammern hat im Jahre 2005 Eckpunkte dafür festgelegt. Danach wird eine Fachausbildung im Umfang von insgesamt rund 90 Stunden für erforderlich gehalten, die neben theoretischer Wissensvermittlung auch praktische Elemente aufweisen muss. Zwingender Bestandteil der Ausbildung ist ein Rollenspiel, das die verschiedenen Mediationsphasen komplett durchläuft. Der Ausschuss "Außergerichtliche Streitbeilegung" der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zudem einige Kriterien zu Ausbildungsinhalt und -methoden festgelegt. Kenntnisse zu Grundlagen der Mediation und Arbeitsweise wie zum Beispiel Konfliktlehre, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken müssen danach ebenso vermittelt werden wie Inhalte zu Struktur und Ablauf von Mediation, zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Verhältnis von Mediation und Anwaltsberuf.
Ausbildung erkennt örtlich zuständige Kammer an
Die Entscheidung, ob eine Ausbildung als "geeignet" im Sinne des § 7 a BORA angesehen wird, obliegt den örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern. "Wenn man im Zweifel ist, ob die beabsichtige Ausbildung die entsprechenden Anforderungen erfüllt, sollte man vorab mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer Rücksprache halten", empfiehlt der Vorsitzende des Ausschusses Außergerichte Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt Michael Plassmann. Angebote zur Mediationsausbildung gibt es viele. Einige Anbieter richten sich gezielt an Rechtsanwälte, auch die Ausbildung wird teilweise von Rechtsanwälten selbst durchgeführt, so zum Beispiel bei der Centrale für Mediation. Informationen zu Institutionen, die nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V., BAFM, ausbilden, sind über über die Webseite von BAFM erhältlich. Ausbildungsveranstalter können auch über den Bundesverband Mediation BMEV oder über den Bundesverband Mediation in Wirtschaft- und Arbeitswelt BMWA erfragt werden. Auch einige Universitäten bieten entsprechende Mediationsausbildungen an, so z.B. die Fernuni Hagen, die Europa-Universität Viadrina oder die Universität Heidelberg, teilweise schließen die Ausbildungen mit dem akademischen Grad des Masters ab. Die Mediationsausbildung ist mitunter kostenintensiv und zeitaufwändig, eine Investition in eine zukunftsfähige Erweiterung des eigenen Arbeitsspektrums ist sie aber mit Sicherheit.Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2010 M06 29
Weiterbildung
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